Parteiantworten auf wahlkabine.at

Wahlkabine.at dokumentiert die sorgfältige Recherche und Arbeit der Redaktion zu jeder Ausgabe des Tools. Die Methodik und aufwendige redaktionelle Grundlage ist eines der wichtigsten Qualitätskriterien und seit 17 Jahren bekannt und bewährt. Die Überprüfung der Antworten findet seit der aller ersten Ausgabe 2002 statt und wird bis heute so gehandhabt. Die Parteien wissen über die Arbeitsweise Bescheid und werden über alle Änderungen informiert.

Jeder Ausgabe von wahlkabine.at geht eine grundlegende und mehrwöchige Recherche voraus. Das Redaktionsteam entwickelt nicht nur die Fragen, sondern prüft die Parteiantworten auf Plausibilität und Faktizität und betrachtet die Parteien auch im Vergleich – vor allem im Hinblick auf die angegebenen Gewichtungen. Eine Arbeit, die wichtig für die Differenzierung der Parteien ist. Würden wir beispielsweise zulassen, dass alle Parteien alle Themen immer mit „sehr wichtig“ bewerten, würde dies das Tool ad absurdum führen.

Bei diesem inhaltlichen Check der Parteiantworten zieht das Redaktionsteam öffentlich zugängliche Quellen heran, darunter parlamentarische Arbeit, Abstimmungsverhalten im Nationalrat zu Gesetzen und Initativanträgen oder das Einbringen von Anträgen, Parteiprogramme, Pressemitteilungen, Archive unserer Medienpartner, Parlamentskorrespondenzen, jüngste Ausgaben von wahlkabine.at etc.

Kommunikation mit den Parteien

Die Parteien werden von uns gebeten, die Fragen entsprechend von Abstimmungsverhalten, Parteiprogramm und politischer Initiative zu beantworten. Stehen eingereichte Antworten im direkten Widerspruch dazu, werden alle Änderungen mit den Parteien schriftlich und auch telefonisch besprochen, genau erklärt und redaktionell begründet. Sie haben die Möglichkeit widersprüchliche Kommentare zurückzuziehen oder entsprechend der geänderten Antwort anzupassen. Eine Möglichkeit, die sehr oft wahrgenommen wird, aber manchmal auch nicht. Hier ist wichtig darauf hinzuweisen, dass die Redaktion in den Kommentaren der Parteien niemals eine Änderung vornimmt, abgesehen vom Ausbessern von Rechtschreibfehlern. Dies ist der Platz für die Parteien, sich direkt an die UserInnen zu wenden.

Wir möchten festhalten, dass wir mit den Parteien grundsätzlich eine gute Kommunikationsbasis haben. Sie erkennen die fachlichen Ergebnisse und Begründungen unserer Redaktion an und akzeptieren, warum die Redaktion zu ihrem Schluss gekommen ist. Neu ist bei dieser Ausgabe, dass sich Parteien weigern die Rechercheergebnisse unserer beteiligten JournalistInnen (Der Standard, Profil, Die Presse, ORF1) und PolitikwissenschafterInnen zur akzeptieren.

Als demokratiepolitisches Tool tritt wahlkabine.at in einen Dialog mit den Parteien, in dem wir Parteiantworten zu unterschiedlichen Themen einholen. Diese werden von unserer Redaktion aber nicht unreflektiert übernommen, sondern mit Blick auf die tatsächliche politische Arbeit genau geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass wahlkabine.at nicht als Kommunikationskanal für Parteipositionen benutzt wird, um Agenda-Setting zu betreiben, sondern ein Tool der politischen Bildung und Information bleibt.

Redaktionelle Änderungen von Antworten zur Nationalratswahl 2019

Um zu veranschaulichen, auf Basis welcher Quellen und Fakten Änderungen bei Gewichtungen und Antworten beschlossen werden, präsentieren wir hier einen Auszug der Recherchearbeit. Alle durchgeführten Änderungen stützen sich auf die oben angeführten Fakten und werden von den beteiligten JournalistInnen und PolitikwissenschafterInnen aufgrund ihrer Kenntnisse und Recherchen vorgebracht, dokumentiert und einstimmig beschlossen.

Hier die Antworten, bei denen die Redaktion von wahlkabine.at Parteiantworten aufgrund der Faktenlage ändern musste:

Frage 7: Soll eine unabhängige Behörde zur Untersuchung von Polizeiübergriffen eingerichtet werden?
Die SPÖ bejahte die Frage in ihrer eingereichten Beantwortung. Dem entgegen steht, dass noch im Juni 2019 im Nationalrat gegen einen entsprechenden Entschließungsantrag gestimmt wurde. Ebenso stimmten sie gegen einen Antrag im Jahr 2015

Frage 11: Soll der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch außerhalb der Arbeitswelt gelten?
Die ÖVP bejahte die Frage in ihrer eingereichten Beantwortung. In der Redaktion wurde festgestellt, dass die Partei in ihrem Kommentar eine Abwägung vornimmt, in dem das Eigentumsrecht das Recht auf Wohnraum sticht. Eine Abwägung, die einer Bejahung der Frage klar entgegensteht. Die Frage bezieht sich ganz klar auf eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf alle Lebensbereiche, also auch auf jenen der Vermietung einer Wohnung. Weiter wurde eine über die Jahre hinweg kontinuierliche Ablehnung dieser Frage nachgewiesen: Im November 2018 sprach man sich im Nationalrat klar gegen das sogenannte „Levelling-Up“ (Ausweitung des Diskriminierungsschutzes) wie folgt aus: „So verstehen wir Politik: Statt Levelling-Up stehen wir für Privatautonomie“. Nachzulesen auf Seite 112-113, 49. Sitzung, 21. November 2018. Anträge und Novellen wurden zudem im Jahr 2015, 2014 sowie 2013 abgelehnt. 

Frage 16: Soll das Amtsgeheimnis zugunsten eines Informationsfreiheitsgesetzes abgeschafft werden?
Die ÖVP bejahte die Frage in ihrer eingereichten Beantwortung. Die Redaktion ist sich einig, dass die ÖVP-Position hier nicht der tatsächlichen politischen Arbeit der letzten Jahre entspricht. Hierzu gab es im Juli 2019 parlamentarische Anträge von SPÖ, NEOS und JETZT - alle wurden jeweils mit ÖVP-FPÖ-Mehrheiten im Verfassungsausschuss vertagt (was die übliche Art und Weise ist, Dinge abzulehnen). Weiter war weder eine Abschaffung des Amtsgeheimnisses noch die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Regierungsprogramm enthalten oder Thema. In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung 2018 stellte man außerdem fest, dass auch keine anderen Maßnahmen dazu vorgesehen waren. Keine Behandlung finden die beiden Punkte zudem im Wahlprogramm zur Nationalratswahl 2017.

Frage 18: Soll der Rechnungshof alle Parteifinanzen prüfen und Strafen verhängen dürfen?
Die ÖVP bejahte die Frage in ihrer eingereichten Beantwortung. Anträge zur Einführung eines Kontrollrechts des Rechnungshofes für die Parteifinanzen wurde im Ausschuss und Plenum mit Stimmen von FPÖ, SPÖ und ÖVP im Juli 2019 abgelehnt. Die Redaktion sah es auch aufgrund dessen als wichtig an, klar zu machen, dass diese drei Parteien hier dieselbe Position einnehmen.

Frage 20: Sollen Internetforen verpflichtet werden die Klarnamen aller NutzerInnen zu erfassen und herauszugeben?
Die FPÖ verneinte die Frage in ihrer Beantwortung. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde im April 2019 von ÖVP und FPÖ in Begutachtung geschickt und im Nationalrat befürwortet. Zwar zeigte sich die FPÖ zurückhaltend gegenüber der Idee nur mehr unter Klarnamen zu posten, unterstütze und forderte aber die Erfassung und Herausgabe der Identität bei strafrechtlicher Relevanz.

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