Erklärungen und weiterführende Informationen zu wichtigen Politikbegriffen
Die Habilitation ist das Qualifikationsverfahren, das derzeit im Regelfall die Basis für die Lehrbefugnis an österreichischen Universitäten darstellt. Nach dem Abschluss des Doktorats sind dafür eine Habilitationsschrift und weitere Veröffentlichungen sowie Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre nötig.
Kritik verweist oft darauf, dass die Promotion wie z.B. in den USA als Qualifikation für die Forschung und Lehre an Universitäten genügen sollte. Die Habilitation überprüfe außerdem zu stark den Grad der Anpassung an die herrschende Lehrmeinung, während pädagogische Fähigkeiten nicht einbezogen würden. Lange Ausbildungszeiten, später Berufseinstieg und starke institutionelle Abhängigkeit würden außerdem schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen für die habilitierten Dozenten und Dozentinnen schaffen, für die keine Professur frei wäre. Auch sei die Habilitation gerade für Frauen eine Hürde: obwohl zu Studienbeginn noch mehr als die Hälfte der Studierenden weiblich sind, wird nur knapp ein Viertel aller Habilitationen von Frauen eingereicht.
Befürworter und Befürworterinnen der Habilitationspflicht verweisen darauf, dass nur durch eine lange eigenständige Forschungsarbeit die Qualität der wissenschaftlichen Forschung weiter sichergestellt werden könne.
Quellen (Stand 21.4.2011):
König, Thomas: Habilitation: Wichtig, aber wenig erforscht. ORF.at, 18.11.2009 http://science.orf.at/stories/1632143
Seifert, Sabine" Königinnen ohne Land. Wenige Frauen schaffen es zur Professur". Taz.de, 5.12.2009, http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/koeniginnen-ohne-land
Kühne, Anja. "Wird die Habilitation abgeschafft?" Tagesspiegel.de, 22.7.2004 http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gesundheit/wird-die-habilitation-abgeschafft/533352.html
Von 1990 bis Ende 2011 leistete das österreichische Bundesheer an der Staatsgrenze zu Ungarn Assistenz für dort stationierte Sicherheitsbehörden. Der Einsatz sollte zur Stärkung der Sicherheit in der Umgebung beitragen und die Zahl von illegalen Grenzübertritten reduzieren.
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Asyl, der ständige Aufenthalt in einem neuen Land, wird von Menschen beantragt, die in ihrem Herkunftsland gefährdet sind, weil sie z.B. aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt werden oder weil ihr Land in einen Krieg verwickelt ist.
Die Bundesregierung formulierte gemeinsam mit den Ländern vor einigen Jahren das Ziel, alle Asylwerber und Asylwerberinnen gleichmäßig auf die Bundesländer aufzuteilen. Dieses Ziel wird aber derzeit nicht erreicht – einige Bundesländer erfüllen ihre Quote nicht.
Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es Forderungen nach einem gemeinsamen Aufteilungsschlüssel von Asylwerbern und –werberinnen in den Mitgliedsstaaten. Hier geht es vor allem eine europaweite Verteilung von Flüchtlingen, die mit Booten das Mittelmeer überquert haben und in Spanien, Italien und Malta landen.
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Der Beitritt der Türkei zur Europäischen Union wird seit Jahren diskutiert; offizielle Beitrittsverhandlungen finden seit 2005 statt. Für die Erweiterung gibt es – so wie für alle anderen Beitrittskandidaten – genau geregelte Rahmenbedingungen (z.B. Menschenrechte).
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In Österreich dürfen die Bundesländer Erscheinungsformen des Bettelns, wie aggressives Betteln, Betteln mit Kindern oder gewerbliches Betteln untersagen und bestrafen, wie es in Wien der Fall ist. Ein ausnahmsloses Bettelverbot, ist jedoch durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) verfassungswidrig. Bettelverbote wie 2012 in Salzburg und der Steiermark, wurden aufgehoben da diese Regelungen auch das stille Betteln (Hand aufhalten, mit einem Schild) untersagten. Seit Juni 2015 gilt ein "sektorales" Bettelverbot (also in bestimmten Teilen der Stadt) für die Salzburger Altstadt zu bestimmten Uhrzeiten, das die FPÖ auch für Wien fordert. Das wird von Menschenrechtsorganisationen und anderen Parteien mit Verweis auf Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von 2012 kritisiert.
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Der Bundesrat ist – neben dem Nationalrat – die zweite Kammer des Parlaments. Der Bundesrat hat aber deutlich weniger Macht als der Nationalrat, deshalb spricht man von einem "unechten Zweikammernsystem". Der Bundesrat hat im Gegensatz zum Nationalrat nicht die Möglichkeit, der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Misstrauen auszusprechen (Misstrauensantrag). Er hat auch bei der Gesetzgebung weniger Bedeutung.
Der Bundesrat kann Gesetzen, die vom Nationalrat beschlossen wurden, zwar die Zustimmung verweigern, dann aber kann der Nationalrat nach einer bestimmten Frist die meisten Gesetze trotzdem verabschieden.
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Anlässlich besonders schwerer Gewalttaten wie zuletzt dem Amoklauf in Winnenden wird immer wieder diskutiert, ob oder wie sehr ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gewalt in Medien und dem Ausüben von Gewalt im sozialen Umfeld besteht. Besonders der Konsum von Computer- und Videospielen mit gewalttätigen Inhalten durch Jugendliche ist wissenschaftlich umstritten. Auf der einen Seite steht die Meinung, dass Gewalt in Spielen Aggressionslevels und Gewaltbereitschaft in Spielern und Spielerinnen erhöhe und daher zu einem Ansteigen von Gewalttaten in ihrem realen Umfeld führe.
Andere wiederum meinen, dass auch andere Faktoren (Probleme in Familie oder Schule, leichter Zugang zu Waffen, etc.) stärker berücksichtigt werden müssen und Spiele alleine nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Dritte behaupten, wenn überhaupt ein Zusammenhang bestehe, dann sei es ein positiver: Existierende Aggressionen würden in Gewaltspielen eher abreagiert als angeregt ("Katharsisthese"). Es wird außerdem oft darauf hingewiesen, dass Computer- und Videospiele allgemein zum Erlernen von kognitiven und sozialen Fähigkeiten und zur Entwicklung von Medienkompetenz genutzt werden können, sodass pauschale Verurteilungen von Computer- und Videospielen eher kritisch zu betrachten sind.
Die EU hat im April 2003 das einheitliches Einstufungssystem für Computer- und Videospiele PEGI (The Pan-European Game Information) geschaffen. Bislang werden aber von PEGI nur Empfehlungen für Konsumenten und Konsumentinnen ausgesprochen, die Einstufungen sind für Herstellerfirmen unverbindlich.
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http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/verbotene-spiele/Unter Instrumenten der direkten Demokratie werden politische Entscheidungsverfahren mit starker Einbeziehung der Bevölkerung verstanden, d.h. nicht nur Politiker und Politikerinnen sind in den Prozess einbezogen, sondern alle teilnehmenden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
In Österreich sind auf Bundesebene drei Instrumente der direkten Demokratie vorgesehen: Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Volksabstimmung
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksabstimmung/start.aspx
Volksbefragung
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbefragung/Ueberblick.aspx
Volksbegehren
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/start.aspx
Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Nur in bestimmten Sonderfällen ist dieser Grundsatz durchbrochen. Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft.
Es gibt jedoch bestimmte bewilligungspflichtige Ausnahmen. Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird bewilligt, wenn diese im Interesse der Republik Österreich liegt oder mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben wurde oder im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
Doppelstaatsbürgerschaft auf help.gv.at
Als "Duale Studien" werden in Deutschland Hochschulstudien bezeichnet, die zusätzlich zu Lehrveranstaltung auch fixe, entlohnte Praxisblöcke in einem bestimmten Unternehmen vorsehen. In Österreich gibt es zwar derzeit kein vergleichbares Modell, doch schreiben manche Studienpläne Pflichtpraktika vor oder geben die Möglichkeit der Anrechnung eines Praktikums anstelle einer Lehrveranstaltung. So sollen Studierende einen Einblick in die Berufswelt und Arbeitserfahrung gewinnen.
KritikerInnen merken an, dass die kritische, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Studieninhalten vernachlässigt werde, Zeit- und Leistungsdruck auf die Studierenden weiter steige und gerade BerufseinsteigerInnen erschwerte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten, da sie mit kostengünstigeren PraktikantInnen konkurrieren müssten.
Quelle (Stand:21.4.2011)
Lischke, Holger. "Duales Studium – Vor- und Nachteile im Überblick". Karrierebibel.de, 7.3.2011 http://karrierebibel.de/duales-studium-die-vor-und-nachteile-im-uberblick/
Aktuell erfolgt die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten in mehreren Stufen. Darin involviert sind der Präsident des Europäischen Rates, das Europäische Parlament, sowie die Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedsländer.
Zunächst berät sich der Präsident des Europäischen Rates mit dem Europaparlament über mögliche Kandidaten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der EU-Wahl. Anschließend schlägt der EU-Ratspräsident den Staats- und Regierungschefs der EU einen Kandidaten vor, welcher mit qualifizierter Mehrheit bestätigt werden muss. Schlussendlich wählt das Europäische Parlament den Kommissionspräsidenten mit einfacher Mehrheit bei mindestens 367 Stimmen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/eu-affairs/20140711STO52254/infografik-so-funktioniert-die-wahl-des-kommissionsprasidenten
Auf Grund der Geschehnisse in der Ost-Ukraine hat die EU mit 1. August 2014 erstmals Wirtschaftssanktion gegen Russland in Kraft gesetzt. Diese Sanktionen wurden mehrfach verlängert, aktuell bis zum 31. Jänner 2018. Neben einem Militärgüterembargo und einem Exportverbot von Ausrüstungsgegenständen für den Öl- und Gassektor beinhalten die Sanktionen unter anderem auch einen erschwerten Zugang zum EU-Kapitalmarkt für russische Banken und Unternehmen.
Jedes Jahr werden EU-weit bei 1,3 Millionen Verkehrsunfällen mehr als 40.000 Menschen getötet und 1,7 Millionen verletzt. Die Reduktion der Gefahrenquellen im Straßenverkehr wird daher in den Mitgliedsstaaten auf verschiedene Weise versucht: einheitliche Sicherheitsstandards (z.B. Gurtpflicht, Vorschriften für Kindersitze, sicherheitstechnische Verbesserungen der Fahrzeuge) gehören dazu ebenso wie Verbesserungen der Straßeninfrastruktur (z.B. Tunnelsicherheit, dynamische Verkehrsleitsysteme, stärkere Vereinheitlichung der Verkehrsbeschilderung).
Unerlässlich ist aber auch die Verbesserung des Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer und –teilnehmerinnen. Konkret geht es auch um die Frage, wie Verkehrsdelikte behandelt werden sollen, die durch EU-Bürger und Bürgerinnen im EU-Ausland begangen werden, also der "EU-weite Strafzettel". Im Dezember 2008 übernahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit den Vorschlag der Kommission, die grenzübergreifende Durchsetzung von Vorschriften zur Verkehrssicherheit zu erleichtern. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist allerdings in einigen Ländern strittig.
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In Österreich bestehen weiterhin Unterschiede zwischen der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP). In einer EP besteht keine Treuepflicht, stattdessen spricht das Gesetz von einer Vertrauensbeziehung. Es kann ein geringer Unterhaltsanspruch abgeleitet werden, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Haushaltsführung und nur eine eingeschränkte Beistandspflicht. Insgesamt ist die EP als eine „lockerere“ Beziehung festgelegt.
Eine Verlängerung der Frist zur Auflösung einer EP auf bis zu sechs Jahre in besonderen Härtefällen gibt es, anders als bei der Ehe, nicht. Nach der Partnerschaftsschlie¬ßung ändert sich bei den beiden Personen der Personenstand „ledig“ nicht auf „verheiratet“, sondern auf den Personenstand „in eingetragener Partnerschaft lebend“, eine EP wird nicht „geschieden“ sondern „aufgelöst“.
Frauen verdienen in Österreich nach wie vor in allen Beschäftigtengruppen bei gleicher Arbeit deutlich weniger als Männer.
Weitere Informationen mit aktuellen Zahlen finden Sie unter:
In den letzten Jahren sind hunderttausende Einwanderer an den Südküsten Europas (v.a. Spanien, Italien, Malta, Griechenland) gelandet. Flüchtlinge kommen meist aus afrikanischen Ländern, sowie aus Afghanistan und Pakistan und versuchen in kleinen Booten die Überfahrt nach Europa zu schaffen. Die derzeitige Infrastruktur ist nicht geeignet, mit so vielen Menschen zurechtzukommen, d.h. die Auffanglager, die für eine Versorgung der Flüchtlinge sorgen sollen, sind überfüllt.
Eine Aufteilung der Flüchtlinge auf ganz Europa wird zwar diskutiert, aber noch nicht beschlossen worden. Die betroffenen Staaten versuchen auch aus diesem Grund, den Flüchtlingszustrom zu unterbinden. Spanien hat 2002 ein Überwachungssystem (SIVE) installiert, das mit Nachtsichtkameras und Radargeräten vor allem die Meerenge von Gibraltar überwachen soll. Weiters sollen Patrouillen aus Flugzeugen und Hubschraubern versuchen, die Gewässer vor der afrikanischen Nord-Westküste (z.B. Mauretanien, Senegal) zu kontrollieren und das Starten von Booten zu verhindern.
Frontex, eine EU-Organisation zur Kontrolle der EU-Außengrenzen, unterstützt das Projekt mit mehreren Millionen Euro. Dies hat zu einer Verlagerung der Hauptrouten der Flüchtlinge geführt, den Zustrom aber nicht drastisch gesenkt. Menschenrechtsorganisationen und die UN-Flüchtlingsagentur UNHCR weisen darauf hin, dass manche Behörden politischen Flüchtlingen Asyl verweigern und sie nicht über ihre Rechte aufklären.
NGOs aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit weisen außerdem darauf hin, dass eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen keine langfristige Lösung für das Problem darstellt. Auch EU-Mandatare kritisieren, dass die EU zu viel Geld in Polizeimaßnahmen und Grenzsicherung steckt, statt an einer gemeinsamen Migrationspolitik zu arbeiten und die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Australien und Neuseeland etwa bieten im Reisepass neben "M" und "F" auch ein "X" an. In Kanada sollen InhaberInnen von Reisepässen und Ausweisen künftig ein „neutrales Geschlecht“ wählen können. In Nepal können Personen statt Mann und Frau das dritte Geschlecht „other“ in ihren offiziellen Dokumenten angeben.
Energiegewinnung aus den erneuerbaren Energiequellen Wind, Wasser, Sonne (Solarenergie) und Biomasse (pflanzliche Brennstoffe wie Holz und Pellets) wird auch als "erneuerbare Energie" oder "Alternativenergie" bezeichnet, da sie in den letzten Jahrzehnten eine Alternative zu Atomstrom und zu den fossilen Brennstoffen Erdöl, Kohle und Erdgas aufgezeigt hat. Rund zwei Drittel des in Österreich erzeugten Stroms werden bereits durch erneuerbare Energien hergestellt, doch werden derzeit nur ca. 20% des Gesamtenergieverbrauchs durch Alternativenergien gedeckt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
http://www.lebensministerium.at/umwelt/energie-erneuerbar.html
Das Konzept "Europa der Regionen" sieht vor, die Regionen (z. B. die Länder in Deutschland, die autonomen Regionen in Spanien, die Regionen in Frankreich und Italien sowie die Regionen und Gemeinschaften in Belgien) als "dritte Ebene" neben den einzelnen Nationalstaaten und der Europäischen Union in die Arbeit der europäischen Institutionen einzubeziehen.
Der Maastrichter Vertrag (in Kraft seit 1. 11. 1993) legte die Schaffung eines Ausschusses der Regionen (222 vom Rat der EU ernannte Mitglieder) mit beratender Funktion fest; das in diesem Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip setzt bei der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung einen dreistufigen Aufbau der EU (Europa, Nationalstaat und Region) voraus. (Quelle: Meyers Lexikon Online)
Dabei sollen auch grenzüberschreitende Regionen gefördert werden; dies geschieht insbesondere im Rahmen der Interreg-Programme, die Anfang der 1990er Jahre eingerichtet wurden. Im Jahr 2007 wurde die Regionalpolitik der EU durch die Einrichtung des "Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit" aufgewertet.
In den Jahren 2007 bis 2013 nimmt Österreich – wie schon bisher – an sieben grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeiten teil:
Frauenhäuser sind autonome Einrichtungen, in denen Frauen und ihre Kinder Schutz vor familiärer Gewalt suchen können. In diesen Häusern finden Frauen in Krisensituationen nicht nur eine vorübergehende Wohnmöglichkeit, sondern auch psychologische Beratung unabhängig von Einkommen, Religion oder Nationalität der bedrohten Frauen. Mitarbeiterinnen bieten Hilfe bei der Verarbeitung von Gewalterfahrungen, bei Behördengängen und der Planung neuer Zukunftsperspektiven. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. die schutzsuchenden Frauen bleiben absolut anonym.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten. Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension - 60. Lebensjahr - wird beginnend mit 01.01.2024 schrittweise (bis zum Jahr 2033: Anhebung um 6 Monate pro Jahr) an jenes der Männer - 65. Lebensjahr - herangeführt. Das bedeutet, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Mehr als die Hälfte der österreichischen Bevölkerung sind Frauen. Trotzdem sind Frauen vor allem in gehobenen Positionen (z.B. im Nationalrat, in Managementposten und Aufsichtsräten in der Privatwirtschaft, in Wissenschaft und Forschung, in Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, ÖGB, etc.) noch immer unterrepräsentiert und haben dadurch weniger Gelegenheit zu Mitsprache in wichtigen Entscheidungsprozessen.
Gesetzliche Regelungen können hier Abhilfe schaffen. So können staatliche Förderungen an innerbetriebliche Programme zur Frauenförderung gekoppelt werden oder über Quotenregelungen ein bestimmter Anteil von Frauen in Aufsichtsräten festgelegt werden.
Einen detaillierten und aktuellen Überblick über Frauen in Spitzenpositionen finden Sie unter:
Die Debatte dreht sich in Österreich um dessen Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 7. Juli 2005. Österreich hatte bis dahin für ausländische Studierende den Nachweis eines Studienplatzes in ihrem jeweiligen Herkunftsland verlangt. Da diese Regelung für österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eine Ausnahme vorsah, beurteilte der EuGH dies als einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht aller EU- Bürger und Bürgerinnen. Nach dem Urteil erließ Österreich diverse Zugangsbeschränkungen (z.B. Publizistik, Medizin) und führte eine Quotenregelung für Medizinuniversitäten ein, da sich teilweise mehr deutsche als österreichische Studierende beworben hatten. Ein von der EU-Kommission angestrengtes Verfahren gegen diese Quotenregelung wurde 2007 für 5 Jahre ausgesetzt. Österreich argumentiert, dass es einerseits die Last der Finanzierung der Universitäten selbst trage und andererseits nicht Ärzte und Ärztinnen aus anderen Ländern ausbilden kann. Diese würden häufig nach dem Studium in ihr Herkunftsland zurückkehren, wodurch in Österreich ein Mangel and medizinischen Fachkräften ausgelöst werden könnte. Der "freie Zugang" zu den Universitäten ist Gegenstand einer verwandten Debatte. Es ist die Frage, ob Studiengebühren oder Zugangsbeschränkungen, die in Österreich teilweise eingeführt wurden, den "freien" Zugang zu Bildung erlauben.
Während derzeit Schüler und Schülerinnen in Österreich meist vormittags unterrichtet werden und im Anschluss zu Hause, in Horten oder in der schulischen Nachmittagsbetreuung Hausübungen machen und lernen, ist die Ganztagsschule darauf aufgebaut, dass ganztägige pädagogische Betreuung angeboten wird und sich Unterrichtseinheiten auch nachmittags mit Erholungsphasen abwechseln.
Einen detaillierten Überblick über die Angebote von Ganztagsschulen und schulischer Tagesbetreuung finden Sie unter:
In mehreren Mitgliedsländern der EU (z.B. Frankreich, Irland, Italien, Spanien, Estland, Grossbritannien, Deutschland) wurden in den letzten Jahren Rauchverbote in Hotellerie- und Gastronomieeinrichtungen eingeführt. Der Schutz von Angestellten in diesem Bereich wird als Hauptargument für die Einführung des Verbots genannt. Offiziellen Angaben zufolge sterben EU-weit pro Jahr mehr als 79.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, wovon 7.000 Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz bedingt sind. Medizinische Studien belegen, dass konsequenter Nichtraucherschutz zu einem drastischem Rückgang koronarer Herzkrankheiten (z.B. Herzinfarkt) und Krebserkrankungen der Atemwege führt, die in der EU die häufigste Todesursache darstellen.
Die dadurch erreichte Senkung der Kosten im Gesundheitswesen wird als wirtschaftliches Argument bewertet. Kritiker und Kritikerinnen gesetzlicher Rauchverbote befürchten eine schrittweise Kriminalisierung des Tabakkonsums und weisen darauf hin, dass mündigen Bürgern und Bürgerinnen weder die Entscheidung über ihr Rauchverhalten, noch über ihren Alkoholkonsum durch Verbote abgenommen werden soll. Hoteliers und Restaurantbetreibende beklagen, dass durch die derzeitige gesetzliche Regelung hohe Investitionen für Belüftungsanlagen oder abgetrennte Rauchzimmer getroffen werden müssen, die aber durch ein generelles Rauchverbot bald hinfällig wären.
Als weiteres Argument wird angeführt, dass Gastwirte innerhalb ihres Haus- und Eigentumsrechts selbst bestimmen sollen, ob ein Lokal rauchfrei geführt wird oder nicht. Der Untersuchung "Grünbuch für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene" aus dem Jahr 2007 zufolge ist die große Mehrheit der Bevölkerung in den EU-Staaten Rauchverboten gegenüber positiv eingestellt: 86% begrüßen Rauchverbote am Arbeitsplatz, 77% in Restaurants, und 61% in Bars.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/
Das Konzept der Gesamtschule oder "gemeinsamen Schule" sieht vor, dass alle Kinder bis zum Alter von mindestens 14 Jahren (in manchen Ländern auch bis 16 oder 18) die gleiche Schulform besuchen. Derzeit fasst das österreichische Schulsystem nur in den ersten vier Schuljahren alle Kinder gemeinsam in der Volksschule zusammen. Die Neue Mittelschule (NMS) wurde als gemeinsame Schule aller 10-14-Jährigen konzipiert; daneben besteht jedoch der Schulzweig der Allgemein Bildenden Höheren Schulen (AHS) weiter.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Derzeit können gleichgeschlechtliche Paare in mehreren Staaten der Europäischen Union (z.B. Belgien, Niederlande, Spanien) heiraten. In anderen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, England) gibt es eingetragene Partnerschaften, die auf dem Standesamt geschlossen werden und die rechtliche Stellung homosexueller Paare anerkennen.
Debatten um die Gleichstellung homo- und heterosexueller Partnerschaften drehen sich oft um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können sollen. Tatsächlich gibt es schon heute einige Länder (z.B. England, Finnland, Schweden), in denen dies rechtlich möglich ist. Viele homosexuelle Paare ziehen de facto heute schon Kinder auf und werden auch in Österreich seit einiger Zeit verstärkt als Pflegeeltern vermittelt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Grundeinkommensmodelle sehen allgemeine Leistungen für jeden vor, unabhängig vom jeweiligen Bedarf und der Bereitschaft, einer Arbeit nachzugehen. Bezüglich der Ausgestaltung und Finanzierung eines Grundeinkommens gibt es vielfältige Ansätze. Diese reichen vom Grundeinkommen als Ergänzung zu bestehenden Sozialleistungen bis zum Grundeinkommen als vollständiger Ersatz aller sozialstaatlichen Leistungen.
Die Harmonisierung der Hochschulsysteme innerhalb der EU ist im Rahmen des sogenannten "Bologna-Prozesses" geregelt. Ähnliche Ideen gibt es seitdem auch für Angleichungen des Pflichtschulbereichs; sie werden durch internationale Tests wie PISA verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert. Da die Schulsysteme der EU-Mitgliedsstaaten sehr verschieden sind, wird vor allem die Angleichung nationaler Lehrpläne und Bildungsstandards für möglich gehalten.
Die Harmonisierung der Bildungssysteme innerhalb der EU ist im Rahmen der "Lissabon Strategie" zu sehen, die die EU im globalisierten Markt zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt machen will.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Befürworter und Befürworterinnen erhoffen sich, dass dadurch der Zugang zu kinderpornografischen und rassistischen Inhalten erschwert wird; auch Forderungen nach der Sperrung von Internetseiten für illegale Glücksspiele wurden laut.
Kritiker und Kritikerinnen hingegen merken an, dass Kindesmissbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie durch Sperren nicht gestoppt, sondern lediglich verdeckt würden. Netzsperren werden außerdem als Einschränkung der Meinungsfreiheit wahrgenommen, die eine Vorstufe zur Zensur bilden, da die Systeme in Zukunft auch für die Sperre anderer Inhalte verwendet werden könnten.
Bereits jetzt werden in einigen europäischen Ländern (z.B. Italien, Schweden, Schweiz) Filter angewendet. Auch auf EU-Ebene wird an einer Richtlinie gearbeitet, deren Entwurf von ÖVP und SPÖ in einer Ausschussfeststellung unterstützt wurde. Im Jahr 2009 haben auch Mitglieder der ÖVP, SPÖ und der Grünen im oberösterreichischen Landtag einen dringlichen Initiativantrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, sich auf Bundesebene für Internetsperren einzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Mit Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1928 wurde am 1.1.1929 der Jugendgerichtshof Wien eröffnet. Bei diesem Gerichtshof war die gesamte Strafgerichtsbarkeit über Jugendliche zusammen mit der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit bei Erziehungsnotständen in einer Organisationseinheit vereinigt, und zwar sowohl auf Bezirksgerichts- als auch Landesgerichtsebene.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/jugendgericht/index.php
Die Kennzeichnung meint die sichtbare Dienstnummer an der Uniform von Polizisten und Polizistinnen um eine Identifikation und eventuelle Anzeige zu ermöglichen. Vorbilder dazu gibt es beispielsweise in Frankreich, Italien oder den USA. Es gibt in Österreich die Möglichkeit die Dienstnummern einzelner Exekutivbeamter zu erfragen, die Herausgabe kann aber verweigert werden wenn "die Erfüllung der Aufgabe gefährdet" ist.
Bei der Kindergrundsicherung würden alle kindbezogenen Leistungen auf eine existenzsichernde Basis zusammengefasst werden. Dabei soll das Kind Träger eines eigenen Rechtsanspruches sein, unabhängig davon, in welcher Familienform es lebt. Für eine Kindergrundsicherung setzen sich unter anderem die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA), die Bundes Jugendvertretung (BJV) und Katholische Jungschar ein.
https://www.bjv.at/cms/wp-content/uploads/2016/12/bjv_position_armut_2016.pdf
195 Länder einigten sich 2015 auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen. Das Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C begrenzen soll, wenn möglich auf 1,5°C, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Strafen für Nichteinhaltung gesetzter Ziele sind nicht vorgesehen. Alle fünf Jahre müssen Ziele vorgelegt und aktualisiert werden, wobei diese Ziele ehrgeiziger als bisher sein müssen.
https://ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/paris_de
https://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/klimaschutz/internationales/cop21paris.html
Laut Umfragen im europäischen Raum ist davon auszugehen, dass 90% aller Schwangerschaften in jungen Jahren ungeplant oder ungewollt sind. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mädchen aus unteren sozialen Schichten, die über keine oder geringe Bildung verfügen beziehungsweise sehr früh sexuell aktiv werden, häufiger von Teenager-Schwangerschaften betroffen sind, als andere Mädchen im gleichen Alter. Die Thematik verfügt demnach also nicht nur über eine gesundheitliche (im Sinne von Gesundheitswissen), sondern auch über eine soziale Komponente.
Werden junge Mädchen sehr früh schwanger, liegt es meist daran, dass beim Geschlechtsverkehr nicht oder unzureichend an Verhütung gedacht wurde. Erste sexuelle Erfahrungen sammeln Jungen und Mädchen meist im Alter zwischen 12 und 15 Jahren. Dazu zählen allen voran Umarmungen, Küsse und andere Formen der Zärtlichkeit. Zum ersten Geschlechtsverkehr kommt es im Normalfall zwischen 15 und 19 Jahren. Ihr Wissen über Sexualität und Verhütung erhalten junge Menschen aus unterschiedlichsten Quellen. Einerseits gibt es natürlich den Aufklärungsunterricht in der Schule, andererseits sind aber auch so genannte peer groups, Zeitschriften, Fernsehen und im Internet beliebte Informationsquellen. Idealerweise kommt das Thema Sexualität auch in der Familie zur Sprache – hier lässt sich jedoch deutlich erkennen, dass teilweise sowohl Eltern als auch Kinder gehemmt sind, offen über dieses Thema zu sprechen.
Weitere Informationen zu Verhütung, ungewollter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch finden Sie unter:
Im Kampf gegen die Teuerung haben einige österreichische Bundesländer (Kärnten, Burgenland) Billigdieselstellen eingeführt, an denen verbilligte Treibstoffe abgegeben werden. Das Angebot wurde von vielen Menschen begeistert aufgenommen, da es zu einer kurzfristigen finanziellen Erleichterung für die Kunden und Kundinnen führt. Doch auch die Kritik an dem neuen System reißt seit seiner Einführung nicht ab.
Weite Personenkreise sind jedoch von den Vorteilen der mit Landesmitteln subventionierten Billigtreibstoffe ausgeschlossen , so z.B. Personen, die vorwiegend öffentliche Verkehrsmittel benützen, in zu großer Entfernung der nächstgelegenen "Landestankstelle" leben oder nicht Diesel, sondern Benzin tanken.
Es gibt aber auch andere Bedenken gegen die sogenannten "Landestankstellen": Da das Land als Großabnehmer fungiert und seine Tankstellen nur wenige Stunden am Tag offen hält, können günstigere Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weitergegeben werden, was zu wettbewerbsverzerrenden Effekten für privatwirtschaftliche Tankstellenpächter führet.
Die Pressefreiheit ist einer der Grundpfeiler moderner Demokratien, da eine Basis für mündige Entscheidungen der Bürger und Bürgerinnen im Zugang zu vielfältiger, gut recherchierter Information liegt. Medien haben also eine nicht unbeträchtliche Machtposition, da sie meinungsbildend wirken und dadurch auch Druck auf das politische Geschehen ausüben können.
In Österreich herrscht auf diesem Sektor jedoch nur sehr geringer Wettbewerb; der gesamte Medienbereich (Print, TV, Radio, Verlagshäuser) befindet sich in der Hand weniger marktbeherrschender Medienkonzerne.
Weitere Informationen finden Sie unter:
In den Medien wird häufig über ansteigende Kriminalitätsraten, vor allem bei Einbrüchen und Diebstählen, berichtet. Diesbezügliche Statistiken werden allerdings oft bezweifelt und entweder als "geschönt" oder aber als "übertrieben" dargestellt.
Die Parteien verorten die Gründe für Kriminalität in verschiedensten Bereichen: Besonders häufig werden die Professionalisierung und Internationalisierung von Verbrecherbanden, die Öffnung der Schengen-Grenzen zu den östlichen Nachbarländern (Ungarn, Tschechien, Slowakei), die Veränderung von Medienkonsum, Familienstrukturen und sozialer Beziehungen (bei Jugendkriminalität und Vandalismus) und der Abbau von Polizeipersonal in Österreich in den letzten Jahren genannt.
Als mögliche Lösung wird vermehrt gefordert, dass zusätzliche Polizisten und Polizistinnen zum Einsatz kommen müssen, damit Verbrechen verhindert werden und die Aufklärungsrate steigt.
Manche Gegner und Gegnerinnen eines größeren Polizeiangebots argumentieren jedoch, dass die Wahrnehmung von Kriminalität und tatsächliche Zahlen auseinanderklaffen und dass die Kriminalitätsrate sogar sinkt, die Bevölkerung aber durch die Berichterstattung der Medien den gegenteiligen Eindruck erhält. Andere wollen keine Aufstockung des Personals, aber dafür eine Entlastung bei Verwaltungstätigkeiten, mehr Projekte zur Gewalt- und Verbrechensprävention, sowie bessere Schulungen des Polizeipersonals.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/kriminalitaet/
Das Wahlrecht bei Gemeinderats- und Landtagswahlen in Wien beinhaltet mehrheitsfördernde Elemente. Diese führen unter anderem dazu, dass die stimmenstärkste Partei eine absolute Mandatsmehrheit erringen kann ohne das sie 50% der Stimmen erhalten muss. Kritikerinnen und Kritiker sehen dieses Wahlrecht als unfair an, weil kleine Parteien benachteiligt werden. Sie wollen es reformieren, sodass die Anzahl der Mandate dem Stimmenanteil möglichst genau entspricht.
Weitere Informationen unter:
Bisher betreffen Regelungen der Mietzinsbegrenzungen nur Wohnungen, die unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Altbauwohnungen.
Grundsätzlich sind die Regelungen über Mietzinsbegrenzungen ausgesprochen vielfältig und nur schwer zu überblicken. Nur im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) gibt es Richtwerte und Mietzinsbegrenzungen. Dieser Vollanwendungsbereich enthält Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden, vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die vor dem 9.5.1945 errichtet wurden und Wohnungen in gefördert errichteten Mietwohnungshäuser mit mehr als 2 Mietgegenständen. Für Wohnungen, auf welche das MRG teilweise oder gar nicht anwendbar ist, wie beispielsweise Wohnungen in frei finanzierten Neubauten oder Ein- und Zweiobjekthäusern, gibt es grundsätzlich keine Beschränkung der Höhe des Mietzinses. Der Mietzins kann im Wesentlichen frei vereinbart werden. Der Preis wird bestimmt von Angebot und Nachfrage.
Aktuell werden bei Mieten die Richtwerte in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Justiz mit Mieter- und Vermieterinteressengruppen für die einzelnen Bundesländer ermittelt und per Verordnung festgesetzt. Das ist jedoch kein endgültiger Wert, da durch Zu- und Abschläge eine preisliche Veränderung möglich ist.
Aus diesem Grunde ist in Österreich, sehr stark aber in der Bundeshauptstadt Wien, eine Diskussion entfacht, die sich vorrangig um die private Miete von Altbau-Wohnungen dreht. Die Forderung nach Mietzinsobergrenzen, die vor allem eine Kritik an der Undurchschaubarkeit bei den Zu- und Abschlägen im Richtwertmietzinssystem beinhaltet, wird vor allem von den Mietervereinigungen und den Arbeiterkammern vorgebracht, während sie bei der Immobilienwirtschaft eine klare Ablehnung findet.
Die Statistik Austria definiert Personen, die im Ausland geboren wurden, als MigrantInnen der Ersten Generation. Im Fall, dass beide Elternteile im Ausland geboren wurden, spricht man von der Zweiten Generation.
Geschätzte 20.800 von 278.400 Beschäftigten haben im österreichischen öffentlichen Dienst im Jahr 2010 laut einer Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria Migrationshintergrund gehabt. Das entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent (der Anteil der MigrantInnen an der Gesamtbevölkerung beträgt 18,6 Prozent). Demnach hatten von 124.900 Frauen 12.700 (10,2 Prozent) und von 153.600 Männern 8.100 (5,7 Prozent) Migrationshintergrund.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
In Österreich gibt es keinen branchenübergreifenden Mindestlohn für alle Formen von Praktika. Durch den rechtlichen Graubereich werden Praktika absolviert, die eigentlich normale Arbeitsverhältnisse sind, unter dem Kollektivvertrag bezahlt werden oder gänzlich unbezahlt sind. Für freiwillige Praktika und Ausbildungsverhältnisse gibt es keine arbeits- und kollektivvertragliche Bestimmungen wie Recht auf Entlohnung nach dem Kollektivvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und oder Anspruch auf Urlaub.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung, die auf dem Prinzip der Subsidiarität basiert. Das bedeutet, dass sie erst dann zu tragen kommt, wenn der eigene Bedarf weder durch ein Lohneinkommen, noch durch vorhandenes Vermögen gedeckt werden kann. Voraussetzung für den Erhalt stellt für arbeitsfähige Personen die Arbeitsbereitschaft dar.
Die Mindestsicherung kommt somit ausschließlich Personen zu Gute, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen, Unterhaltsansprüche usw.) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Als Vermögensfreibetrag für Ersparnisse ist der fünffache Wert der monatlichen Leistung vorgesehen. Bei Weigerung, eine vom AMS zugewiesene Arbeit anzunehmen oder an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilzunehmen, kann der Bezug des Bedarfs zur Lebenshaltung auf unbestimmte Dauer um 25 % bzw. bei wiederholten Male um 50 % gekürzt und bei beharrlicher Weigerung komplett gestrichen werden.
https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/1/1/CH3434/CMS1452101500344/bms_2016.pdf
In den Medien wird häufig über ansteigende Kriminalitätsraten berichtet. Das Interesse an privaten Sicherheitsdiensten, Nachbarschaftswachen oder Bürgerwehren hat daher in den letzten Jahren stetig zugenommen.
"Nachbarschaftswachen" sind vor allem im englischsprachigen Raum weit verbreitet ("Neighbourhood Watch", "Crime Watch"). Es handelt sich dabei meist um Vereine, die Eigentumskriminalität (Hauseinbrüche, Autodiebstähle, Vandalismus) verhindern und dadurch verbesserte Wohnsicherheit herstellen wollen. Dies soll durch den Austausch von Informationen über Einbrüche und verdächtige Aktivitäten sowie einen verstärkten Kontakt zwischen den Nachbarn und mit der Polizei erreicht werden.
In manchen österreichischen Gemeinden wurden mittlerweile außerdem "Bürgerwehren", "Stadtwachen" oder "Ordnungswachen" gegründet, die allerdings mit unterschiedlichen Befugnissen ausgestattet sind: während die Wache in Linz nur präventiv und aufklärend wirken soll, darf die Stadtwache in Graz auch Strafen verhängen. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Bestrebungen: In Italien hat die Regierung Berlusconi 2009 ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, dass sich Freiwillige als Bürgerwehr organisieren und Patrouillen in der Stadt machen, um im Verdachtsfall mit Handy und Funkgeräten Kontakt zur Polizei herzustellen.
Auch private Sicherheitsdienste sind in den letzten Jahren zu einem fixen Bestandteil des Stadtbilds geworden. Nicht nur Unternehmen wie Banken, Einkaufszentren oder Diskotheken nehmen ihre Dienste in Anspruch, sondern auch Gemeinden, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verstärken wollen.
Kritik an solchen Organisationen und Firmen wird vor allem deswegen geübt, da Aufgaben, die eigentlich von der Polizei ausgeübt werden sollten, zunehmend an Private übertragen werden. Diese sind meist nicht ausreichend ausgebildet und unterliegen überdies nicht den verschärften Strafbedingungen, die Polizeibedienstete betreffen. Auch sind die Zuständigkeiten oft nicht klar geregelt.
Der „Papamonat“ (Väterfrühkarenz) soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen des gemeinsamen Kindes ermöglichen und kann wahlweise bis zu 31 Tage dauern. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Es besteht daher kein Rechtsanspruch und kein gesonderter Kündigungsschutz. Derzeit gibt es nur im öffentlichen Dienst einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Frühkarenzurlaub.
Momentan gibt es folgende Karenzmodelle: Mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbarter Sonderurlaub gegen Entfall der Bezüge; Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst ("Papamonat"); Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit samt Abmeldung bei der Sozialversicherung, (geteilte) Elternkarenz und Ruhendmeldung des Gewerbes.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590009.html
Die Finanzierung der politischen Parteien und Spenden an politische Amtsinhaber stellen einen korruptionssensiblen Schlüsselbereich dar: Parlamente beschließen über die Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen agieren; Regierungsmitglieder üben entscheidenden Einfluss auf Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, auf Privatisierungen und Genehmigungen aus.
Ein hoher Finanzbedarf der Parteien und Politiker und das Fehlen wirksamer Kontrollen können somit starke Anreize darstellen, diese Gelegenheiten zum Einfordern von illegalen Provisionen oder zur Entgegennahme von Einflussspenden zu missbrauchen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Personalauslagerung bedeutet, dass öffentliche Aufgaben, die von Gemeindebediensteten übernommen wurden, an private Firmen vergeben werden. Die Gemeinde sucht damit wirtschaftliche Vorteile wie niedrigere Ausgaben und eine höhere Flexibilität.
Kritikerinnen und Kritiker merken an, dass die an private Firmen ausgelagerten Tätigkeiten zum Teil in Zeitarbeit- und Leiharbeitsverträgen schlechter bezahlt sind. Dadurch gibt es in Betrieben der Gemeinde Wien Fälle, in denen Menschen für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden, je nachdem ob sie bei der Gemeinde oder bei einer Fremdfirma angestellt sind.
Weitere Informationen finde Sie unter:
http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Umstrukturierung_in_Krankenhaeusern.pdf
Das System der Pflegevorsorge beruht in Österreich auf zwei Prinzipien, für deren Umsetzung jeweils der Bund oder die Bundesländer zuständig sind: einerseits dem Geldleistungsprinzip, andererseits dem Sachleistungsprinzip (Soziale Dienste). Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, weswegen in letzter Zeit immer öfter der Ruf nach einer bundesweiten Vereinheitlichung des Pflegesystems zu hören war.
Weitere Informationen über das Pflegesystem in Österreich finden Sie unter:
Nach Schätzungen der Arbeiterkammer Wien arbeiten in Österreich pro Jahr ungefähr 130.000 Jugendliche und junge Erwachsene in den Ferien im Rahmen eines Praktikums oder eines Ferialjobs. Doch erst seit kurzer Zeit ist die Absolvierung von Praktika neben oder nach der Ausbildung für viele Jugendliche und junge Erwachsene zu einem wichtigen Teil der Karriereplanung geworden.
Meist wird die im Praktikum geleistete Arbeit nicht bezahlt oder nur mit einem geringen Taschengeld entlohnt. Praktikanten und Praktikantinnen nehmen dies in Kauf, da sie sich meist erwarten, durch ein Praktikum zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrem zukünftigen Berufsfeld zu erlangen. Zudem soll so nach dem Ende des Studiums oder der Ausbildung der Einstieg in die Berufswelt erleichtert werden.
Betriebe und Organisationen profitieren vor allem dann von Praktikanten und Praktikantinnen, wenn diese hoch qualifiziert sind und anspruchsvolle Tätigkeiten übernehmen können. Was zu Beginn als Chance für die Absolventen und Absolventinnen gedeutet wurde, hat sich mittlerweile jedoch zu ihrem Nachteil gewandelt: oft ist es in bestimmten Arbeitsbereichen (z.B. Medien, kreative und soziale Berufe, NGO-Bereich) kaum mehr möglich, eine bezahlte Tätigkeit zu erhalten, ohne vorher neben oder nach einer langen Ausbildungszeit zusätzlich über längere Zeiträume unbezahlt gearbeitet zu haben. Die soziale Situation der Praktikanten und Praktikantinnen ist daher oft prekär. Häufig sind sie nicht einmal arbeits- und sozialrechtlich abgesichert.
Um die missbräuchliche Nutzung zu unterbinden, sprach sich die Arbeiterkammer Wien erst kürzlich deutlich gegen unbezahlte Praktika nach einer erfolgreichen facheinschlägigen Ausbildung aus, da in diesem Fall nichts gegen eine reguläre Anstellung spricht. Weiters forderte sie u.a. eine klare Definition von Praktika, sowie die Festlegung von Standards, einen kollektiv vertraglichen Mindestlohn und die volle Sozialversicherungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.oesterreichisches-jugendportal.at/themen/arbeit-beruf/praktikum/praktikum-in-oesterreich/
http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/4/5/4/CH2141/CMS1242116496119/praktikantinnen.pdf
Der Presserat ist ein Verein zur Selbstkontrolle im Pressebereich und gibt den Ehrenkodex für die österreichische Presse heraus. Er beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und dient der redaktionellen Qualitätssicherung, der Förderung von verantwortungsvollem Journalismus sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit.
Für den Bezug der reformierten Presseförderung wird eine Mindestanzahl an Journalisten erforderlich sein. Entspricht ein Medium den spezifischen Kriterien, gibt es für jeden Journalisten eine Basisförderung von 5.000 Euro. Für die Anwendung des Journalisten-Kollektivvertrags, die Mitgliedschaft im Presserat, ein vorhandenes Redaktionsstatut oder die Moderation von Onlineforen können weitere Fördermittel bis maximal 9.000 Euro pro Journalist fließen. Geplant ist außerdem ein Förderdeckel bei 1 Million Euro.
http://www.presserat.at/
Seit die Unterbringung und Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in größeren Quartieren an ihre Grenzen stößt wird zunehmend die Unterbringung durch Privatpersonen diskutiert. Die Unterbringung von Asylsuchenden in einer privaten Unterkunft bedarf der Überprüfung und Zustimmung des Bundeslandes. Dort wird entschieden, ob das Quartier zur Prüfung weitergegeben und letztlich auch zugelassen wird. Es ist nicht möglich, sich auszusuchen, wer in einem angebotenen Quartier wohnen wird.
2011 wurde mit der Novelle des Wiener Prostitutionsgesetzes der Straßenstrich in Wohngebieten verboten und nur in Industrie- und Gewerbegebieten erlaubt. Der Wiener "Wurstelprater" gilt nun als Verbotszone, das gilt auch für den gesamten 2. Wiener Gemeindebezirk. Es gibt so genannte Erlaubniszonen, wie in Floridsdorf, Hütteldorf und Liesing. Befürworterinnen und Befürworter der Verbotszonen stellen den Schutz der Wohnqualität von Anrainerinnen und Anrainern in den Vordergrund. Diese sei durch Anbahnungen auf der Straße eingeschränkt. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren aber, dass durch die Verdrängung der Sexarbeit in Rand- und Industriegebiete die Sicherheit der Prostituierten massiv leidet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, welches im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden ist und besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, seine Religion zu wählen und sie auch in der Öffentlichkeit oder privat ausüben zu dürfen.
In Österreich sind 14 Kirchen und Religionsgemeinschaften gesetzlich anerkannt. AnhängerInnen einer gesetzlich nicht anerkannten Religion können sich zu einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft" zusammenschließen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie die Erhaltung von Arbeitsplätzen und das Schaffen neuer Stellen gehören zu den Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik.
Für eine schnelle Wiedervermittlung von Arbeitssuchenden gelten eine fundierte Ausbildung sowie "fachliches Innovationswissen" als besonders wichtig: da durch die rasche technologische Entwicklung das einmal erworbene Wissen schnell veraltet, sind in vielen Bereichen große Lernbereitschaft und ständig aktualisiertes Know-how auch aus verwandten Bereichen wichtige Voraussetzungen.
Das Schulungsangebot des AMS geht bereits auf diesen Bedarf ein, um arbeitslose Fachkräfte auf den aktuellen Stand des Wissens in ihrem Bereich bringen zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche in Österreich bis in den dritten Schwangerschaftsmonat straffrei sind, müssen die Kosten alleine von der betroffenen Person bezahlt werden. In vielen europäischen Ländern (Deutschland, Belgien, Schweiz, Holland) wird der Eingriff dagegen vollständig oder zum Großteil von der öffentlichen Gesundheitsversorgung übernommen.
Einige öffentliche Spitäler, vor allem im ländlichen Raum, bieten diesen Eingriff nicht oder nur unter Einschränkungen an. Außerhalb Wiens gibt es nur zwei Krankenhäuser die einen Abbruch zu "marktüblichen" Preisen anbieten, in manchen Bundesländern gibt es kein einziges Spital das diesen Eingriff durchführt. Die Kosten liegen deutlich über dem europäischen Durchschnitt und stellen viele vor finanzielle Probleme. Es wird kritisiert, dass die fehlende Kostenübernahme risikoreiche Eingriffe mit mangelhaften medizinischen Standards begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://abtreibung.at/fur-fachkrafte/hintergrundinformationen/abbruch-in-osterreich
In Österreich schwanken die Kosten für einen Abbruch stark (400 bis 800 Euro) je nach Behandlungsort (Spital oder privat) und liegen über dem europäischen Durchschnitt. Österreich und Zypern sind die beiden einzigen EU-Staaten, in denen es keine zumindest teilweise Kostenübernahme durch Krankenkassen gibt. In den meisten europäischen Ländern werden die Kosten vollständig oder großteils von den Krankenkassen oder anderen Einrichtungen übernommen.
Darüber hinaus gibt es eingeschränkte medizinische Versorgung für Frauen in den westlichen Bundesländern. An den Landeskrankenhäusern in Tirol und Vorarlberg werden keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Wien bieten einzelne öffentliche Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche an. In Innsbruck und Bregenz gibt es je einen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Für die EU patrouilliert die europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex im Rahmen der „Triton-Mission“ mit Schiffen und Flugzeugen zur Unterstützung Italiens bei der Sicherung der Außengrenzen. Die Mission, an der sich 26 Länder beteiligen, hat ausdrücklich nicht den Auftrag, aktiv nach Booten zu suchen. Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) kritisierten verstärkt in den letzten Monaten die Europäische Union und sind teilweise selbst am Mittelmeer unterwegs, um Flüchtlinge zu retten. Die geltende Gesetzeslage sieht vor, die Geretteten in den nächstgelegenen, sicheren Hafen zu bringen.
„Triton“ ist Nachfolgerin der rein italienischen Mission „Mare Nostrum“, hat aber wesentlich weniger Geld zur Verfügung. Die EU-Operationen Poseidon und Sophia haben ebenfalls nicht die Seenotrettung sondern die griechische Grenzsicherung als vordergründiges Ziel.
Der Wiener Wirtschaftsbund fordert, wie auch andere Organisationen und Parteien, dass Geschäfte in Tourismuszonen, wie der Innenstadt oder der Mariahilfer Straße, auch sonntags öffnen dürfen. Dafür ist eine Erlaubnis des Bürgermeisters nötig um die geltenden Beschränkungen außer Kraft zu setzen. Eine Einigung der Sozialpartner ist allerdings unwahrscheinlich, da sich die Gewerkschaft traditionell gegen eine Ausweitung der Arbeitszeiten stellt und auch kirchliche Organisationen für einen arbeitsfreien Sonntag eintreten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Österreich zählt zu den reichsten Ländern der Welt. Trotzdem ist jede/r 8. ÖsterreicherIn armutsgefährdet. SozialhilfeempfängerInnen, MindestpensionistInnen, AlleinerzieherInnen, Behinderte und MigrantInnen sind jene Menschen, die unter der aktuellen Krise doppelt leiden. Diese Menschen können sich die Lebensmittelpreise in regulären Supermärkten oft nicht mehr leisten – selbst Diskonter sind zu teuer.
Sozialmärkte wollen diesen Menschen helfen. Mit Ausschussware aus dem Lebensmittelhandel bzw. Überproduktionen werden die Regale gefüllt. Neben Lebensmittel bieten die Sozialmärkte auch andere Güter des täglichen Bedarfs, wie Waschmittel oder Hygieneartikel.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Man unterscheidet zwischen aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe. Aktive Sterbehilfe, d.h. das gezielte, direkte Herbeiführen des Todes eines Menschen aufgrund seines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches, ist in Österreich strafrechtlich verboten. Bislang haben in Europa nur Belgien, Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz aktive Sterbehilfe in verschiedener Form legalisiert.
Indirekte Sterbehilfe – schmerzlindernde Behandlungen, die allerdings lebensverkürzend wirken, und passive Sterbehilfe – das Unterlassen von notwendigen Behandlungen bzw. auch so genannte „Sterbenlassen“ – sind in Österreich erlaubt. Vielerorts wird Sterbebegleitung - das ist die Pflege und Betreuung von Sterbenden - gegenüber der Sterbehilfe bevorzugt bzw. als ausreichend empfunden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Einkommen bis 11.000 Euro jährlich werden steuerfrei gestellt. Für höhere Einkommen bestehen drei Tarifstufen, denen jeweils eine einfache Berechnungsformel zugeordnet ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/steuertarif.html
Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger, die ihr Studium seit dem Wintersemester 2011/2012 begonnen haben, besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.
Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Lehramtsstudien und gilt auch für die noch bestehenden drei Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Pharmazie, Katholische Fachtheologie). Ausgenommen von der STEOP sind die Studien, zu deren Zulassung besondere gesetzliche Regelungen (z.B. Zugangsbeschränkungen) bestehen.
Die STEOP umfasst ein Semester. Die Lehrveranstaltungen selbst müssen jedoch nicht das gesamte Semester dauern. Es können eine oder mehrere Lehrveranstaltungen vorgesehen werden, die sich über mindestens ein halbes Semester erstrecken müssen.
Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Sportwissenschaften und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.
Inhalt der STEOP:
• Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium 15 oder 30 ECTS-Punkte
• Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
• Erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
• Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
• Die Wiederholung von Prüfungen ist zweimal möglich.
• Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.
Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/16/Seite.160105.html
Das Transatlantische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist ein seit Juli 2013 verhandeltes Freihandels- und Investitionsschutzabkommen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Europäischen Union und den USA. Als Argumente für das Abkommen wird Wirtschaftswachstums auf Grund des Wegfallens von Zöllen, sowie ein billigeres und vielfältigeres Produktangebot genannt. Gegnerinnen und Gegner des Abkommens sehen darin die Gefahr der Aushebelung des Umwelt-, VerbraucherInnen und Arbeitsschutzes, da die weniger strengen Bestimmungen der USA durch die gegenseitige Anerkennung von Standards auch für die EU gelten würden. Die Verhandlungen zu den genauen Vertragsbedingungen werden als intransparent kritisiert. Außerdem sehen Kritikerinnen und Kritiker vor allem Großkonzerne als Profiteure des Abkommens, da sich kleinere Unternehmen in einer so großen Handelszone schwerer behaupten könnten.
Weitere Informationen:
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/184807/ttip-streitpunkt-freihandel-22-05-2014
Der Universitätsrat ist ein Organ der universitären Selbstverwaltung an österreichischen Hochschulen. Er ist neben dem Rektorat, dem Rektor und dem Senat eines der obersten Organe jeder Universität. Seine Funktion entspricht in etwa dem eines Aufsichtsrats in einer Kapitalgesellschaft. Der Universitätsrat wurde in dieser Form durch das Universitätsgesetz 2002 eingeführt. Die Kompetenzen des zuvor bestehenden Universitätsbeirats wurden übernommen und maßgeblich erweitert.
Nähere Informationen unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Universitätsrat_(Österreich)
Angesichts der Wirtschaftskrise wurde die Möglichkeit einer Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern diskutiert. Diese sind in Österreich im internationalen Vergleich sehr gering bemessen und nehmen sogar ab. Von den 30 OECD- Mitgliedsländern liegt nur Tschechien (1,2% der Gesamtbesteuerung) hinter Österreich (1,4%; im Vergleich: UK 12,4%, USA 11,1 %). Steuern auf Vermögen belaufen sich in Österreich nur auf 0,5 % des BIP, d.h. nicht einmal auf ein Viertel des durchschnittlichen europäischen Niveaus. (Diese Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2006/ 2007, also noch bevor die Erbschafts- und Schenkungssteuer im August 2008 abgeschafft wurden.)Die obersten 1% der Bevölkerung besitzen 34% des Gesamtvermögens, die obersten 10% gleich Zwei Drittel (70%) des Gesamtvermögens.
Den größten Beitrag zum Abgabenaufkommen leisten also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mittels Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuern und Verbrauchsteuern. Die obersten 5% der Spitzenverdiener und Spitzenverdienerinnen konnten hingegen von 1995 bis 2006 ihr Einkommen um über fünf Milliarden steigern – ungefähr so viel, wie 60% der Bevölkerung mit geringen und mittleren Einkommen.
Befürworter und Befürworterinnen neuer vermögensbezogener Steuern argumentieren mit Verteilungsgerechtigkeit und mit Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Sie fordern auch eine Abschaffung der aktuellen Form der Privatstiftung in Österreich, in welcher große Kapitalmengen weitgehend steuerfrei geparkt werden können.
Als Argument gegen vermögensbezogene Steuern wird oft genannt, dass Unternehmer und Unternehmerinnen ihren Wohn- und Arbeitsort aus Österreich wegverlegen und damit Arbeitsplätze gefährdet wären.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 wurden vielerorts Überwachung und Kontrolle massiv ausgeweitet. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen, da der oben genannte Anschlag mittels Passagierflugzeugen verübt wurde. Neben dem Verbot der Mitnahme von als Waffen verwendbaren Gegenständen aller Art (von Angelruten bis zu Schlittschuhen) ist seit 2006 auch die Mitnahme von Flüssigkeiten ins Flugzeug beschränkt, um Anschläge via Flüssigsprengstoff zu verhindern.
Zusätzlich zu den jetzt schon üblichen Durchsuchungen vor dem Flug ist Ende des letzten Jahres die Entwicklung und Testanwendung des so genannten "Nacktscanners" bekannt geworden. Dieses Gerät kann bis auf die Haut durchleuchten und so Keramikmesser oder Sprengstoff sichtbar machen. Dabei werden die Körperkonturen der gescannten Person gezeigt, sodass sie auf dem Bildschirm wie nackt erscheint. Nach Bekanntwerden und Protesten nicht zuletzt von EU- ParlamentarierInnen wurde der Einsatz dieser Passagierscanner von der EU- Kommission vorerst auf Eis gelegt. Auch die Weitergabe von Fluggastdaten europäischer Fluglinien an die USA in den letzten Jahren und ein geplantes europäisches Kontrollsystem fügen sich in die ständige Erweiterung von Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen ein.
In Österreich beziehen knapp 5% aller österreichischen Väter Kinderbetreuungsgeld, obwohl in vielen Familien traditionelle Rollenbilder aufbrechen und viele Väter Karenz oder Elternteilzeit in Anspruch nehmen wollen.
Informationen über Rahmenbedingungen und Fakten zur Väterkarenz finden Sie unter:
Ein Viertel der Wienerinnen und der Wiener im wahlberechtigten Alter darf bei den Gemeinderatswahlen nicht wählen, da ihnen der österreichische Pass fehlt. Das aktive Wahlrecht für Gemeinderat und die Bezirksvertretung haben nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bis zum 11. Oktober 1999 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahl, dem 4. August 2015, in Wien haben. Lediglich zur Bezirksvertretungswahl sind nicht-österreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zugelassen, für den Landtag sind diese nicht wahlberechtigt. Als gesetzgebendes Organ darf dieser nach der Bundesverfassung nur von österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Bei Nationalratswahlen besitzen nur österreichische StaatsbürgerInnen ein Wahlrecht. EU-BürgerInnen sind in Österreich bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) sowie bei Europawahlen wahlberechtigt.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/32/Seite.320331.html
Das aktive Wahlrecht zur ÖH-Wahl 2011 haben alle Studierenden, die bis zum 5.4.2011 für das Sommersemester 2011 inskribierten oder ihr Studium fortgesetzt haben. Das heißt, dass all jene Studierenden die kandidierenden Listen und Fraktionen wählen dürfen.
Das passive Wahlrecht hingegen, d.h. das Recht, zur Wahl zu kandidieren und sich wählen zu lassen, ist hingegen ordentlich inskribierten Studierenden aus dem EWR-Raum (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen) vorbehalten. Außerordentlich inskribierte HörerInnen sowie Studierende, die nicht aus einem EWR-Staat stammen, sind also nicht berechtigt, in die Studierendenvertretung gewählt zu werden.
Quelle (Stand 21.4.2011): http://wahl.oeh.ac.at
Die Idee der Wertschöpfungsabgabe (umgangssprachlich auch "Maschinensteuer" genannt) beruht auf der Umschichtung der Bemessungsgrundlage für Sozialbeiträge von der Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung, welche auch Abschreibungen, Gewinne, Fremdkapitalzinsen, Mieten und Pachten enthält. Durch die Einbeziehung dieser zusätzlichen Komponenten kann die Bemessungsgrundlage der Abgaben, aus denen Sozialleistungen finanziert werden, verbreitert werden.
In Österreich gilt die allgemeine Wehrpflicht, somit muss in der Regel jeder junge Mann Präsenz- oder Zivildienst leisten. Präsenzdiener müssen den Grundwehrdienst in der Dauer von sechs Monaten leisten. Der Zivildienst als Wehrersatzdienst dauert neun Monate.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.oesterreichisches-jugendportal.at/themen/praesenz-zivildienst/
Der Senat ist für die wesentlichsten Entscheidungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten zuständig und gemeinsam mit Universitätsrat und Rektorat eines der obersten Organe jeder Universität. Er vertritt die Interessen der vier Gruppen der Universitätsangehörigen: ProfessorInnen, VertreterInnen des sogenannten "Mittelbaus" (d.h. DozentInnen, AssistentInnen, ProjektmitarbeiterInnen u.a.), Studierende und allgemeines Personal.
Die Größe des neuen Senats wird vor der Wahl durch den amtierenden Senat auf 18 oder 26 Mitglieder festgelegt. 50% der Mitglieder sind ProfessorInnen, das allgemeine Personal entsendet eine Person. "Mittelbau" und Studierende stellen zu gleichen Teilen die restlichen Mitglieder. Dadurch können sich konkret die Zusammensetzungen 13:6:6:1 oder 9:4:4:1 ergeben, obwohl die Kurien der Studierenden und des Mittelbaus zahlenmäßig die Mehrheit der Universitätsangehörigen repräsentieren.
Quellen (Stand: 26.4.2011):
Kucsko-Stadlmayer, Gabriele. "Neuerungen im Universitätsgesetz".
http://senat.univie.ac.at/senat/aktuelle-mitteilungen/#c166092
Universität Wien, Mitteilungsblatt 10.3.2010. http://www.univie.ac.at/mtbl02/2009_2010/2009_2010_57.pdf
Referat für Bildungspolitik der ÖH Uni Wien, Hintergrundinformation zur Implementierung des Universitätsgesetz 2002 an der Universität Wien. http://www.oeh.univie.ac.at/uploads/media/ug02-uw-131103.pdf
Anerkannte Flüchtlinge können ab dem Zeitpunkt des positiven Asylbescheids einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Erfolgt der Antrag erst nach drei Monaten, müssen eine Unterkunft, Krankenversicherung sowie eine Erwerbsarbeit nachgewiesen werden. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR kritisiert diese seit 1. Juni 2016 bestehende Regelung. Subsidiär Schutzberechtigte können Angehörige nach drei Jahren und nur unter besagten Voraussetzungen nachholen.
Die Überwachung von Messengerdiensten funktioniert über einen Trojaner. Ohne entsprechende Software am Gerät des Nutzers ist eine Überwachung derzeit nicht möglich. Ein Trojaner ist ein Programm, das auf einem Computer oder Mobiltelefon heimlich Funktionen ausführt, die dem Benutzer verborgen bleiben und die er nicht kontrolliert. Sie erlauben etwa die Installation von Späh-Software um Daten wie Texte und Bilder zu überwachen und zu speichern. Diese Inhalte überspielt der Trojaner dann an die Behörden, die sie auswerten.
Die Installation von Videokameras im öffentlichen Raum wird üblicherweise damit begründet, dass Verbrechen verhindert werden sollen. Die Wirkung der Videoüberwachung wird von der Fachwelt jedoch relativ einhellig beurteilt: Es handelt sich dabei hauptsächlich um eine Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls, da kriminelle Aktivität auf andere Orte verlagert wird. Auch der Erfolg der Verwendung von Bildern aus Überwachungskameras zur Aufklärung von Verbrechen ist beschränkt, da professionelle Kriminelle die Kompetenz entwickeln, dem Kameraauge zu entgehen, sodass die Beobachtung im Grunde unbeteiligte Bürger und Bürgerinnen betrifft. Überwachungskameras haben überdies häufig keine rechtliche Grundlage, d.h. dass sie widerrechtlich installiert und betrieben werden.
In engem Zusammenhang mit diesem Thema ist die sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu sehen, d.h. die die automatische Speicherung von Videobildern, Telefon- und Internetverbindungen. So wird seit 2010 auch in Österreich automatisch gespeichert, von welcher Nummer aus, wie lange und mit wem von einem Handy telefoniert wurde oder welche Internetseiten besucht werden. Diese Daten werden erst nach sechs Monaten gelöscht. Die Vorratsdatenspeicherung wird vor allem deshalb kritisiert, da die systematische Speicherung solcher Daten durch den Staat alle Bürger und Bürgerinnen besonders verletzlich macht und mit der Wahrung der Privatsphäre nicht zu vereinbaren ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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