Erklärungen und weiterführende Informationen zu wichtigen Politikbegriffen
Die Habilitation ist das Qualifikationsverfahren, das derzeit im Regelfall die Basis für die Lehrbefugnis an österreichischen Universitäten darstellt. Nach dem Abschluss des Doktorats sind dafür eine Habilitationsschrift und weitere Veröffentlichungen sowie Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre nötig.
Kritik verweist oft darauf, dass die Promotion wie z.B. in den USA als Qualifikation für die Forschung und Lehre an Universitäten genügen sollte. Die Habilitation überprüfe außerdem zu stark den Grad der Anpassung an die herrschende Lehrmeinung, während pädagogische Fähigkeiten nicht einbezogen würden. Lange Ausbildungszeiten, später Berufseinstieg und starke institutionelle Abhängigkeit würden außerdem schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen für die habilitierten Dozenten und Dozentinnen schaffen, für die keine Professur frei wäre. Auch sei die Habilitation gerade für Frauen eine Hürde: obwohl zu Studienbeginn noch mehr als die Hälfte der Studierenden weiblich sind, wird nur knapp ein Viertel aller Habilitationen von Frauen eingereicht.
Befürworter und Befürworterinnen der Habilitationspflicht verweisen darauf, dass nur durch eine lange eigenständige Forschungsarbeit die Qualität der wissenschaftlichen Forschung weiter sichergestellt werden könne.
Quellen (Stand 21.4.2011):
König, Thomas: Habilitation: Wichtig, aber wenig erforscht. ORF.at, 18.11.2009 http://science.orf.at/stories/1632143
Seifert, Sabine" Königinnen ohne Land. Wenige Frauen schaffen es zur Professur". Taz.de, 5.12.2009, http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/koeniginnen-ohne-land
Kühne, Anja. "Wird die Habilitation abgeschafft?" Tagesspiegel.de, 22.7.2004 http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gesundheit/wird-die-habilitation-abgeschafft/533352.html
Auf der Suche nach höherer Effizienz und faireren Ergebnissen werden Verwaltungsentscheidungen zunehmend auf Grundlage von Algorithmen getroffen. Laut BefürworterInnen führen automatisierte Prozesse zu neutralen und objektiven Ergebnissen, im Gegensatz zu Entscheidungen, die durch Menschen getroffen werden. Diese Entscheidungssysteme würden mit Präzision auf objektiver Logik und eindeutiger Mathematik basieren. KritikerInnen warnen/argumentieren, dass die mangelnde Transparenz solcher Systeme verzerrende Gewichtungen und Klassifikationen sowie stillschweigende Annahmen begünstigt. Es sei zu befürchten, dass bestehende Diskriminierungen noch weiter verfestigt werden, statt Vorurteile und Ungerechtigkeiten auszugleichen. Statt Interessenskonflikte zu verschleiern und den Entscheidungen einer Software zu vertrauen, soll anhand nachvollziehbarer Kriterien über den Zugang zu Leistungen entschieden werden. Sie fordern verpflichtende Risikoanalysen für Algorithmen, noch bevor diese eingeführt werden sowie eine gründliche Überprüfung auf deren soziale Auswirkungen (Impact Assessment).
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Ein Informationsfreiheitsgesetz würde das bisher gültige Rechtsprinzip der Amtsverschwiegenheit umkehren: Statt vom Prinzip der Geheimhaltung würde vom Prinzip der Öffentlichkeit ausgegangen werden.
In Österreich gibt es sowohl eine Auskunftspflicht für staatliche Organe, als auch ein Amtsgeheimnis – erst im Einzelfall wird entschieden, ob etwas freigegeben werden muss oder nicht. Die Veröffentlichung von Dokumenten z.B. einer staatlich beauftragten Studie, kann mit Berufung auf die Amtsverschwiegenheit oder darauf, dass die Arbeit der Behörden beeinträchtigt werden könnte, abgelehnt werden.
EU-weit ist Österreich das letzte Mitgliedsland ohne Informationsfreiheitsgesetz und das einzige, in dem das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang steht. Im weltweiten Vergleich liegt Österreich laut dem Global Right to Information (RTI) Rating seit 2011 auf dem letzten Platz von insgesamt 111 Ländern.
Ein Annäherungsverbot kann von der Polizei ausgesprochen werden, wenn ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit droht. Das kann zum Beispiel bei häuslicher Gewalt der Fall sein.
In Österreich gelten ausgesprochene Annäherungsverbote für zwei Wochen und können auf maximal vier Wochen ausgedehnt werden. Derzeit erfolgt keine umfassende Überwachung der gefährdenden Person: Es wird empfohlen, die Polizei zu rufen, sollte das Annäherungsverbot umgangen werden.
Von 1990 bis Ende 2011 leistete das österreichische Bundesheer an der Staatsgrenze zu Ungarn Assistenz für dort stationierte Sicherheitsbehörden. Der Einsatz sollte zur Stärkung der Sicherheit in der Umgebung beitragen und die Zahl von illegalen Grenzübertritten reduzieren.
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Asyl, der ständige Aufenthalt in einem neuen Land, wird von Menschen beantragt, die in ihrem Herkunftsland gefährdet sind, weil sie z.B. aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt werden oder weil ihr Land in einen Krieg verwickelt ist.
Die Bundesregierung formulierte gemeinsam mit den Ländern vor einigen Jahren das Ziel, alle Asylwerber und Asylwerberinnen gleichmäßig auf die Bundesländer aufzuteilen. Dieses Ziel wird aber derzeit nicht erreicht – einige Bundesländer erfüllen ihre Quote nicht.
Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es Forderungen nach einem gemeinsamen Aufteilungsschlüssel von Asylwerbern und –werberinnen in den Mitgliedsstaaten. Hier geht es vor allem eine europaweite Verteilung von Flüchtlingen, die mit Booten das Mittelmeer überquert haben und in Spanien, Italien und Malta landen.
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Asylwerbende ist ein Begriff für Personen, die in einem Land Asyl suchen, also Schutz vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland. In Österreich durchläuft ein Asylwerbender einen rechtlichen Prozess. Während des gesamten Verfahrens haben Asylwerbende eingeschränkte Rechte, z. B. im Hinblick auf Arbeit, und erhalten staatliche Unterstützung. Der Prozess kann mehrere Monate bis Jahre dauern.
Der Lobautunnel ist Teil der geplanten S 1 Außenring-Schnellstraße zwischen Schwechat und Süßenbrunn. Sie ist der Lückenschluss im Regionenring um Wien. Der oberirdische Teil der Schnellstraße soll an Wohngebieten in Essling (22. Bezirk) und Groß-Enzersdorf (Niederösterreich) vorbei führen. Vor allem der geplante 8,2 km lange Tunnel unter Donau und Lobau ist ein umstrittenes Thema. Die erhoffte Verkehrsentlastung wird angezweifelt. Befürchtet werden negative Auswirken auf die Lobau, als Trinkwasserreserve der Stadt, und das Ökosystem des Nationalparks Donau-Auen.
Der Beitritt der Türkei zur Europäischen Union wird seit Jahren diskutiert; offizielle Beitrittsverhandlungen finden seit 2005 statt. Für die Erweiterung gibt es – so wie für alle anderen Beitrittskandidaten – genau geregelte Rahmenbedingungen (z.B. Menschenrechte).
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Um gegen den zu hohen Ausstoß an Treibhausgasen, insbesondere Kohlendioxid (CO₂) vorzugehen, wird seit Oktober 2022 in Österreich ein CO₂-Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO₂) erhoben. Dieser CO₂-Preis (oder auch CO₂-Steuer) beträgt 32,50 Euro pro Tonne CO₂ (Stand 2023) und soll damit fossile Brennstoffe verteuern und weniger attraktiv machen. Die CO₂-Bepreisung soll bewirken, dass Unternehmen zusätzlich zur Mineralölsteuer auch für die Abgase, die durch das Verbrennen ihrer Kraftstoffe entstehen, zahlen müssen.
In Wien sind seit 2010 bestimmte Formen des Bettelns verboten. Bundesländer dürfen Erscheinungsformen des Bettelns, wie aggressives Betteln, Betteln mit Kindern oder gewerbsmäßiges Betteln untersagen und bestrafen, wie es in Wien der Fall ist. Ein ausnahmsloses Bettelverbot ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hob Verbote in mehreren Bundesländern bereits wiederholt auf, weil sie auch das stille Betteln (Hand aufhalten, mit einem Schild) untersagten. Ein „sektorales“ Bettelverbot (in bestimmten Teilen und Uhrzeiten in der Stadt) wie in Salzburg und Bludenz, wurde 2017 aus derselben Begründung aufgehoben. Das Verbot wurde in Salzburg mit kürzeren Verbotszeiten wieder eingeführt. Gesetz- oder verfassungswidrige Verordnungen gelten bis zu ihrer Aufhebung und können entsprechend angewendet werden.
Entscheidungen zu Bettelverboten traf der Verfassungsgerichtshof zuletzt in Salzburg, Bludenz und Feldkirch.
Anträge gegen das Wiener Bettelverbot beim Verfassungsgerichtshof gibt es hier nachzulesen.
Detaillierte Ausführunge zum Bettelverbot gibt es hier.
Um als biologisch zu gelten, müssen Landwirtschaftsbetriebe von der EU vorgegebene Kriterien einhalten. Diese umfassen unter anderem einen möglichst geringen Einsatz von Fremdenergie, das Nützen von natürlichen Selbstregulierungs-Mechanismen, das Prinzip der Ernährung des Bodens und nicht der Pflanze und möglichst geschlossene Kreisläufe.
Die aktuellste EU-Verordnung (2018/848) hinsichtlich ökologischer/biologischer Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen soll per 01.01.2021 in Kraft treten.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0848&qid=1528969840076&from=DE
Der Bundesrat ist – neben dem Nationalrat – die zweite Kammer des Parlaments. Der Bundesrat hat aber deutlich weniger Macht als der Nationalrat, deshalb spricht man von einem "unechten Zweikammernsystem". Der Bundesrat hat im Gegensatz zum Nationalrat nicht die Möglichkeit, der Regierung oder einzelnen Regierungsmitgliedern das Misstrauen auszusprechen (Misstrauensantrag). Er hat auch bei der Gesetzgebung weniger Bedeutung.
Der Bundesrat kann Gesetzen, die vom Nationalrat beschlossen wurden, zwar die Zustimmung verweigern, dann aber kann der Nationalrat nach einer bestimmten Frist die meisten Gesetze trotzdem verabschieden.
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In Österreich ist der Erwerb, Besitz, die Weitergabe und der Anbau (wenn er darauf abzielt, Suchtmittel zu erzeugen) von Cannabis im Suchtmittelgesetz verboten. Der Konsum selbst ist nicht strafbar, schon das Halten eines Joints zählt aber als Besitz. Wie Menschen auf Cannabis reagieren, ist individuell unterschiedlich, der Gebrauch bringt aber potenziell gesundheitliche und psychische Risiken mit sich - vor allem für Jugendliche.
Eine oft verbreitete Einordnung als “Einstiegsdroge”, die automatisch zum späteren Gebrauch härterer Drogen führt, ist wissenschaftlich nicht belegt.
Anlässlich besonders schwerer Gewalttaten wie zuletzt dem Amoklauf in Winnenden wird immer wieder diskutiert, ob oder wie sehr ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Gewalt in Medien und dem Ausüben von Gewalt im sozialen Umfeld besteht. Besonders der Konsum von Computer- und Videospielen mit gewalttätigen Inhalten durch Jugendliche ist wissenschaftlich umstritten. Auf der einen Seite steht die Meinung, dass Gewalt in Spielen Aggressionslevels und Gewaltbereitschaft in Spielern und Spielerinnen erhöhe und daher zu einem Ansteigen von Gewalttaten in ihrem realen Umfeld führe.
Andere wiederum meinen, dass auch andere Faktoren (Probleme in Familie oder Schule, leichter Zugang zu Waffen, etc.) stärker berücksichtigt werden müssen und Spiele alleine nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Dritte behaupten, wenn überhaupt ein Zusammenhang bestehe, dann sei es ein positiver: Existierende Aggressionen würden in Gewaltspielen eher abreagiert als angeregt ("Katharsisthese"). Es wird außerdem oft darauf hingewiesen, dass Computer- und Videospiele allgemein zum Erlernen von kognitiven und sozialen Fähigkeiten und zur Entwicklung von Medienkompetenz genutzt werden können, sodass pauschale Verurteilungen von Computer- und Videospielen eher kritisch zu betrachten sind.
Die EU hat im April 2003 das einheitliches Einstufungssystem für Computer- und Videospiele PEGI (The Pan-European Game Information) geschaffen. Bislang werden aber von PEGI nur Empfehlungen für Konsumenten und Konsumentinnen ausgesprochen, die Einstufungen sind für Herstellerfirmen unverbindlich.
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http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/verbotene-spiele/Allgemein verfügbares Wissen ist ein hoher Wert für demokratische Gemeinschaften und der einfache Zugang zu Know-How fördert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Daher wird nicht nur Wissenschaft und Forschung, Kunst und kulturelle Wissensproduktion, sondern auch Bildung und Lehre mit öffentlichen Mitteln gefördert. Das Interesse der Öffentlichkeit an frei zugänglichem Wissen und kultureller Partizipation steht meist in Konflikt mit Verwertungsindustrien, deren Finanzierungsmodelle auf Eingrenzung und Verknappung beruhen. Vielfach werden Erkenntnisse, die mit öffentlichen Mitteln gewonnen wurden, für persönlichen Gewinn privatisiert und stehen nicht der Allgemeinheit zur Verfügung. KritikerInnen dieser Handhabung fordern daher, dass mit EU-Geldern entwickelte Kenntnisse und Errungenschaften als digitales Allgemeingut auch öffentlich verfügbar sein müssen.
Unter Instrumenten der direkten Demokratie werden politische Entscheidungsverfahren mit starker Einbeziehung der Bevölkerung verstanden, d.h. nicht nur Politiker und Politikerinnen sind in den Prozess einbezogen, sondern alle teilnehmenden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
In Österreich sind auf Bundesebene drei Instrumente der direkten Demokratie vorgesehen: Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Volksabstimmung
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksabstimmung/start.aspx
Volksbefragung
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbefragung/Ueberblick.aspx
Volksbegehren
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/start.aspx
In der Arbeitswelt umfasst das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sieben Diskriminierungsgründe: Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter und Behinderung. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht Diskriminierungsschutz hingegen ausschließlich für die Merkmale Geschlecht und ethnische Herkunft, weshalb beispielsweise die Verweigerung eines Mietvertrages auf Grund der sexuellen Orientierung keine rechtlichen Konsequenzen hat.
Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Nur in bestimmten Sonderfällen ist dieser Grundsatz durchbrochen. Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert dadurch grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft.
Es gibt jedoch bestimmte bewilligungspflichtige Ausnahmen. Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird bewilligt, wenn diese im Interesse der Republik Österreich liegt oder mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben begründet wird und die österreichische Staatsbürgerschaft mit der Geburt erworben wurde oder im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.
Doppelstaatsbürgerschaft auf help.gv.at
Als "Duale Studien" werden in Deutschland Hochschulstudien bezeichnet, die zusätzlich zu Lehrveranstaltung auch fixe, entlohnte Praxisblöcke in einem bestimmten Unternehmen vorsehen. In Österreich gibt es zwar derzeit kein vergleichbares Modell, doch schreiben manche Studienpläne Pflichtpraktika vor oder geben die Möglichkeit der Anrechnung eines Praktikums anstelle einer Lehrveranstaltung. So sollen Studierende einen Einblick in die Berufswelt und Arbeitserfahrung gewinnen.
KritikerInnen merken an, dass die kritische, wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Studieninhalten vernachlässigt werde, Zeit- und Leistungsdruck auf die Studierenden weiter steige und gerade BerufseinsteigerInnen erschwerte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten, da sie mit kostengünstigeren PraktikantInnen konkurrieren müssten.
Quelle (Stand:21.4.2011)
Lischke, Holger. "Duales Studium – Vor- und Nachteile im Überblick". Karrierebibel.de, 7.3.2011 http://karrierebibel.de/duales-studium-die-vor-und-nachteile-im-uberblick/
Auf die Gründung der europäischen Arbeitsbehörde ELA einigte sich die EU im Jahr 2019. Ihr Ziel ist es, EU-weite Standards in der Entlohnung und sozialen Absicherung von Arbeitenden durchzusetzen. Ihre Dienste sollen freiwillig sein, den nationalen Behörden bei Kontrollen helfen, zwischen ihnen koordinieren und sie beraten.
Geplante Aufgaben sind:
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den Staaten und Hilfe bei Durchsetzung des Unionsrechts
- Unterstützung der Mitgliedstaaten in der Bereitstellung von arbeitsrelevanten Informationen und Diensten für BürgerInnen und Unternehmen.
Unter der Idee wird eine Verteidigungsunion mit Streitkräften aus SoldatInnen aller Mitgliedstaaten unter einem Kommando verstanden. Die Kernkonzepte dafür sind das sogenannte „Pooling“ (Zusammenlegen) und „Sharing“ (Teilen) von militärischen Ressourcen wie Truppen und Ausrüstung. Es sieht eine Arbeitsteilung von militärischen Fähigkeiten, internationaler Planung sowie Umsetzung und Führung von Einsätzen vor.
Seit 2007 stehen zwei EU-Kampfgruppen (Battlegroups) pro Halbjahr für Missionen zu Verfügung. Bisher ist noch keine zum Einsatz gekommen. Eine Battlegroup wird im Wechsel von Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten gestellt. Mögliche Missionen wären humanitäre Hilfseinsätze, Evakuierungsoperationen, friedenserhaltende Aufgaben bis hin zu Kampfeinsätzen zur Krisenbewältigung.
Österreich kann trotz Neutralität daran teilnehmen. Grundlagen dafür sind einerseits Artikel 23f der Bundesverfassung, der die Beteiligung an der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik ermöglicht, und andererseits die im Amsterdamer EU-Vertrag festgeschriebenen "Petersberg Missionen". Österreichs Neutralität, zu der Österreich sich im Bundesverfassungsgesetz von 1955 verpflichtet, ist aber auch Hauptargument von KritikerInnen der EU-Armee. Darin erklärt Österreich, keinen militärischen Bündnissen beizutreten oder die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet zuzulassen. Die Auslegung des Neutralitätsgesetzes wandelte sich vor allem mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 und durch weitere seither beschlossene neue Verfassungsbestimmungen (wie z.B. Artikel 23f.).
Aktuell erfolgt die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten in mehreren Stufen. Darin involviert sind der Präsident des Europäischen Rates, das Europäische Parlament, sowie die Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedsländer.
Zunächst berät sich der Präsident des Europäischen Rates mit dem Europaparlament über mögliche Kandidaten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der EU-Wahl. Anschließend schlägt der EU-Ratspräsident den Staats- und Regierungschefs der EU einen Kandidaten vor, welcher mit qualifizierter Mehrheit bestätigt werden muss. Schlussendlich wählt das Europäische Parlament den Kommissionspräsidenten mit einfacher Mehrheit bei mindestens 367 Stimmen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/eu-affairs/20140711STO52254/infografik-so-funktioniert-die-wahl-des-kommissionsprasidenten
Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Dies macht sie unter anderem, in dem sie dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht), die Finanzen des EU-Haushaltsplan verwaltet, das EU-Recht gemeinsam mit dem EuGH durchsetzt, sowie die EU auf internationaler Ebene vertritt. Der/die KommissionspräsidentIn hat dabei die politische Führung der Kommission inne, leitet ihre Sitzungen und vertritt die Kommission nach Außen.
Aktuell erfolgt die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten/der EU-Kommissionspräsidentin in mehreren Stufen. Darin involviert sind der/die PräsidentIn des Europäischen Rates, das Europäische Parlament, sowie die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten.
Nach dem Konflikt in der Ost-Ukraine hat die EU mit 1. August 2014 erstmals Wirtschaftssanktion gegen Russland in Kraft gesetzt. Diese Sanktionen wurden mehrfach verlängert, aktuell bis zum 31. Jänner 2020. Neben einem Militärgüterembargo und einem Exportverbot von Ausrüstungsgegenständen für den Öl- und Gassektor beinhalten die Sanktionen unter anderem auch einen erschwerten Zugang zum EU-Kapitalmarkt für russische Banken und Unternehmen.
Im März 2019 beschloss das EU Parlament eine viel diskutierte Reform des UrheberInnenrechts. Zentrale Diskussionspunkte darin waren das Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.
Beim Leistungschutzrecht geht es darum, dass „AggregatorInnen“, also AnbieterInnen, die fremde Medieninhalte sammeln und aufbereiten (etwa Google News oder auch Facebook) die Titel oder auch kurze Ausschnitte aus Artikeln („Snippets“), die sie posten, nicht mehr kostenlos anzeigen dürfen. Diese Regelung gilt allerdings nicht für private NutzerInnen, die einen Link zu einem Artikel teilen.
Uploadfilter dienen dazu, während des Hochladens von NutzerInneninhalten (Bilder, Videos, Text etc.) zu prüfen, ob das darin enthaltene Material urheberrechtlich geschützt ist oder nicht. Diese Regelung trifft vor allem Angebote, die NutzerInnengenerierte Inhalte veröffentlichen, etwa Social Media Plattformen. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang etwa, dass solche Programme nicht zwischen rechtmäßiger und unrechtmäßiger Verwendung unterscheiden können oder Satire nicht erkennen. Viele große Plattformen haben derartige Filter bereits in Verwendung, etwa YouTube.
Im ursprünglichen Entwurf war von Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) und Artikel 13 (Uploadfilter) die Rede, beschlossen wurde eine Fassung, in der nun das Leistungsschutzrecht in Artikel 15 und der Uploadfilter in Artikel 17 geregelt ist.
Jedes Jahr werden EU-weit bei 1,3 Millionen Verkehrsunfällen mehr als 40.000 Menschen getötet und 1,7 Millionen verletzt. Die Reduktion der Gefahrenquellen im Straßenverkehr wird daher in den Mitgliedsstaaten auf verschiedene Weise versucht: einheitliche Sicherheitsstandards (z.B. Gurtpflicht, Vorschriften für Kindersitze, sicherheitstechnische Verbesserungen der Fahrzeuge) gehören dazu ebenso wie Verbesserungen der Straßeninfrastruktur (z.B. Tunnelsicherheit, dynamische Verkehrsleitsysteme, stärkere Vereinheitlichung der Verkehrsbeschilderung).
Unerlässlich ist aber auch die Verbesserung des Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer und –teilnehmerinnen. Konkret geht es auch um die Frage, wie Verkehrsdelikte behandelt werden sollen, die durch EU-Bürger und Bürgerinnen im EU-Ausland begangen werden, also der "EU-weite Strafzettel". Im Dezember 2008 übernahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit den Vorschlag der Kommission, die grenzübergreifende Durchsetzung von Vorschriften zur Verkehrssicherheit zu erleichtern. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist allerdings in einigen Ländern strittig.
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In Österreich bestehen weiterhin Unterschiede zwischen der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP). In einer EP besteht keine Treuepflicht, stattdessen spricht das Gesetz von einer Vertrauensbeziehung. Es kann ein geringer Unterhaltsanspruch abgeleitet werden, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für die Haushaltsführung und nur eine eingeschränkte Beistandspflicht. Insgesamt ist die EP als eine „lockerere“ Beziehung festgelegt.
Eine Verlängerung der Frist zur Auflösung einer EP auf bis zu sechs Jahre in besonderen Härtefällen gibt es, anders als bei der Ehe, nicht. Nach der Partnerschaftsschlie¬ßung ändert sich bei den beiden Personen der Personenstand „ledig“ nicht auf „verheiratet“, sondern auf den Personenstand „in eingetragener Partnerschaft lebend“, eine EP wird nicht „geschieden“ sondern „aufgelöst“.
Frauen verdienen in Österreich nach wie vor in allen Beschäftigtengruppen bei gleicher Arbeit deutlich weniger als Männer.
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In den letzten Jahren sind hunderttausende Einwanderer an den Südküsten Europas (v.a. Spanien, Italien, Malta, Griechenland) gelandet. Flüchtlinge kommen meist aus afrikanischen Ländern, sowie aus Afghanistan und Pakistan und versuchen in kleinen Booten die Überfahrt nach Europa zu schaffen. Die derzeitige Infrastruktur ist nicht geeignet, mit so vielen Menschen zurechtzukommen, d.h. die Auffanglager, die für eine Versorgung der Flüchtlinge sorgen sollen, sind überfüllt.
Eine Aufteilung der Flüchtlinge auf ganz Europa wird zwar diskutiert, aber noch nicht beschlossen worden. Die betroffenen Staaten versuchen auch aus diesem Grund, den Flüchtlingszustrom zu unterbinden. Spanien hat 2002 ein Überwachungssystem (SIVE) installiert, das mit Nachtsichtkameras und Radargeräten vor allem die Meerenge von Gibraltar überwachen soll. Weiters sollen Patrouillen aus Flugzeugen und Hubschraubern versuchen, die Gewässer vor der afrikanischen Nord-Westküste (z.B. Mauretanien, Senegal) zu kontrollieren und das Starten von Booten zu verhindern.
Frontex, eine EU-Organisation zur Kontrolle der EU-Außengrenzen, unterstützt das Projekt mit mehreren Millionen Euro. Dies hat zu einer Verlagerung der Hauptrouten der Flüchtlinge geführt, den Zustrom aber nicht drastisch gesenkt. Menschenrechtsorganisationen und die UN-Flüchtlingsagentur UNHCR weisen darauf hin, dass manche Behörden politischen Flüchtlingen Asyl verweigern und sie nicht über ihre Rechte aufklären.
NGOs aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit weisen außerdem darauf hin, dass eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen keine langfristige Lösung für das Problem darstellt. Auch EU-Mandatare kritisieren, dass die EU zu viel Geld in Polizeimaßnahmen und Grenzsicherung steckt, statt an einer gemeinsamen Migrationspolitik zu arbeiten und die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern.
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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 eingerichtet. 2001 wurde sie um den Unterbereich Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) erweitert. Dabei handelt sich um eine rein zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen, wodurch wichtige Beschlüsse daher grundsätzlich nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten gefasst werden. Das bedeutet auch, dass die einzelnen Staaten ein Vetorecht besitzen.
Zu den Zielen der GASP zählt die Wahrung der Werte, der grundlegenden Interessen, der Sicherheit sowie der Unabhängigkeit und Unversehrtheit der EU. Außerdem die Festigung und Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten, die Friedenserhaltung und Stärkung der internationalen Sicherheit.
KritikerInnen dieses Einstimmigkeitsprinzips sehen dadurch die Union in ihrer Effizienz und Entscheidungsfähigkeit in außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten eingeschränkt und sehen Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit als hinreichend. BefürworterInnen sehen bei der Abschaffung hingegen die Souveränität der Mitgliedstaaten in Sachen Außen- und Sicherheitspolitik gefährdet.
Australien und Neuseeland etwa bieten im Reisepass neben "M" und "F" auch ein "X" an. In Kanada sollen InhaberInnen von Reisepässen und Ausweisen künftig ein „neutrales Geschlecht“ wählen können. In Nepal können Personen statt Mann und Frau das dritte Geschlecht „other“ in ihren offiziellen Dokumenten angeben.
Seit 2008 gibt es in Österreich keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Wird eine Immobilie verschenkt oder vererbt, ist eine Grunderwerbssteuer zu entrichten, die in der Regel 3,5 % des Grundstückswertes beträgt. Für das Jahr 2025 wird mit einer durchschnittlichen Erbschaft von rund 20.000 Euro gerechnet. Diese und alle Erbschaften unter 1,5 Millionen Euro wären von der Erbschaftssteuer, wie sie derzeit diskutiert wird, nicht betroffen.
Energiegewinnung aus den erneuerbaren Energiequellen Wind, Wasser, Sonne (Solarenergie) und Biomasse (pflanzliche Brennstoffe wie Holz und Pellets) wird auch als "erneuerbare Energie" oder "Alternativenergie" bezeichnet, da sie in den letzten Jahrzehnten eine Alternative zu Atomstrom und zu den fossilen Brennstoffen Erdöl, Kohle und Erdgas aufgezeigt hat. Rund zwei Drittel des in Österreich erzeugten Stroms werden bereits durch erneuerbare Energien hergestellt, doch werden derzeit nur ca. 20% des Gesamtenergieverbrauchs durch Alternativenergien gedeckt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
http://www.lebensministerium.at/umwelt/energie-erneuerbar.html
Das Konzept "Europa der Regionen" sieht vor, die Regionen (z. B. die Länder in Deutschland, die autonomen Regionen in Spanien, die Regionen in Frankreich und Italien sowie die Regionen und Gemeinschaften in Belgien) als "dritte Ebene" neben den einzelnen Nationalstaaten und der Europäischen Union in die Arbeit der europäischen Institutionen einzubeziehen.
Der Maastrichter Vertrag (in Kraft seit 1. 11. 1993) legte die Schaffung eines Ausschusses der Regionen (222 vom Rat der EU ernannte Mitglieder) mit beratender Funktion fest; das in diesem Vertrag verankerte Subsidiaritätsprinzip setzt bei der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung einen dreistufigen Aufbau der EU (Europa, Nationalstaat und Region) voraus. (Quelle: Meyers Lexikon Online)
Dabei sollen auch grenzüberschreitende Regionen gefördert werden; dies geschieht insbesondere im Rahmen der Interreg-Programme, die Anfang der 1990er Jahre eingerichtet wurden. Im Jahr 2007 wurde die Regionalpolitik der EU durch die Einrichtung des "Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit" aufgewertet.
In den Jahren 2007 bis 2013 nimmt Österreich – wie schon bisher – an sieben grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeiten teil:
Finanzprodukte sind Marktangebote, die in erster Linie als Geld- oder Kapitalanlage verwendet werden. Beispiele sind Aktien oder Staatsanleihen. Sie können in der Regel nicht konsumiert werden, sondern sollen den Einsatz der AnlegerInnen durch Verzinsung und Wertsteigerung vermehren. Finanzprodukte werden auf Finanzmärkten gehandelt, vor allem von Banken und spezialisierten Fonds. Auch Versicherungen und Kredite gelten nach EU-Recht als Finanzprodukte, weil sie das Versprechen auf eine zukünftige Zahlung enthalten.
Frauenhäuser sind autonome Einrichtungen, in denen Frauen und ihre Kinder Schutz vor familiärer Gewalt suchen können. In diesen Häusern finden Frauen in Krisensituationen nicht nur eine vorübergehende Wohnmöglichkeit, sondern auch psychologische Beratung unabhängig von Einkommen, Religion oder Nationalität der bedrohten Frauen. Mitarbeiterinnen bieten Hilfe bei der Verarbeitung von Gewalterfahrungen, bei Behördengängen und der Planung neuer Zukunftsperspektiven. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. die schutzsuchenden Frauen bleiben absolut anonym.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten. Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension - 60. Lebensjahr - wird beginnend mit 01.01.2024 schrittweise (bis zum Jahr 2033: Anhebung um 6 Monate pro Jahr) an jenes der Männer - 65. Lebensjahr - herangeführt. Das bedeutet, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Mehr als die Hälfte der österreichischen Bevölkerung sind Frauen. Trotzdem sind Frauen vor allem in gehobenen Positionen (z.B. im Nationalrat, in Managementposten und Aufsichtsräten in der Privatwirtschaft, in Wissenschaft und Forschung, in Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, ÖGB, etc.) noch immer unterrepräsentiert und haben dadurch weniger Gelegenheit zu Mitsprache in wichtigen Entscheidungsprozessen.
Gesetzliche Regelungen können hier Abhilfe schaffen. So können staatliche Förderungen an innerbetriebliche Programme zur Frauenförderung gekoppelt werden oder über Quotenregelungen ein bestimmter Anteil von Frauen in Aufsichtsräten festgelegt werden.
Einen detaillierten und aktuellen Überblick über Frauen in Spitzenpositionen finden Sie unter:
Die Debatte dreht sich in Österreich um dessen Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 7. Juli 2005. Österreich hatte bis dahin für ausländische Studierende den Nachweis eines Studienplatzes in ihrem jeweiligen Herkunftsland verlangt. Da diese Regelung für österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eine Ausnahme vorsah, beurteilte der EuGH dies als einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht aller EU- Bürger und Bürgerinnen. Nach dem Urteil erließ Österreich diverse Zugangsbeschränkungen (z.B. Publizistik, Medizin) und führte eine Quotenregelung für Medizinuniversitäten ein, da sich teilweise mehr deutsche als österreichische Studierende beworben hatten. Ein von der EU-Kommission angestrengtes Verfahren gegen diese Quotenregelung wurde 2007 für 5 Jahre ausgesetzt. Österreich argumentiert, dass es einerseits die Last der Finanzierung der Universitäten selbst trage und andererseits nicht Ärzte und Ärztinnen aus anderen Ländern ausbilden kann. Diese würden häufig nach dem Studium in ihr Herkunftsland zurückkehren, wodurch in Österreich ein Mangel and medizinischen Fachkräften ausgelöst werden könnte. Der "freie Zugang" zu den Universitäten ist Gegenstand einer verwandten Debatte. Es ist die Frage, ob Studiengebühren oder Zugangsbeschränkungen, die in Österreich teilweise eingeführt wurden, den "freien" Zugang zu Bildung erlauben.
Während derzeit Schüler und Schülerinnen in Österreich meist vormittags unterrichtet werden und im Anschluss zu Hause, in Horten oder in der schulischen Nachmittagsbetreuung Hausübungen machen und lernen, ist die Ganztagsschule darauf aufgebaut, dass ganztägige pädagogische Betreuung angeboten wird und sich Unterrichtseinheiten auch nachmittags mit Erholungsphasen abwechseln.
Einen detaillierten Überblick über die Angebote von Ganztagsschulen und schulischer Tagesbetreuung finden Sie unter:
Menschen, die Angehörige mit Pflegegeld-Stufe 3 oder höher betreuen, können sich im Burgenland und der Stadt Graz für diese Tätigkeit anstellen lassen und erhalten ein monatliches Gehalt. Die Pflege wird somit als Beitragszeit für die Pension angerechnet und bringt Sozialversicherung sowie Urlaubsanspruch mit sich.
In mehreren Mitgliedsländern der EU (z.B. Frankreich, Irland, Italien, Spanien, Estland, Grossbritannien, Deutschland) wurden in den letzten Jahren Rauchverbote in Hotellerie- und Gastronomieeinrichtungen eingeführt. Der Schutz von Angestellten in diesem Bereich wird als Hauptargument für die Einführung des Verbots genannt. Offiziellen Angaben zufolge sterben EU-weit pro Jahr mehr als 79.000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, wovon 7.000 Todesfälle durch Passivrauchen am Arbeitsplatz bedingt sind. Medizinische Studien belegen, dass konsequenter Nichtraucherschutz zu einem drastischem Rückgang koronarer Herzkrankheiten (z.B. Herzinfarkt) und Krebserkrankungen der Atemwege führt, die in der EU die häufigste Todesursache darstellen.
Die dadurch erreichte Senkung der Kosten im Gesundheitswesen wird als wirtschaftliches Argument bewertet. Kritiker und Kritikerinnen gesetzlicher Rauchverbote befürchten eine schrittweise Kriminalisierung des Tabakkonsums und weisen darauf hin, dass mündigen Bürgern und Bürgerinnen weder die Entscheidung über ihr Rauchverhalten, noch über ihren Alkoholkonsum durch Verbote abgenommen werden soll. Hoteliers und Restaurantbetreibende beklagen, dass durch die derzeitige gesetzliche Regelung hohe Investitionen für Belüftungsanlagen oder abgetrennte Rauchzimmer getroffen werden müssen, die aber durch ein generelles Rauchverbot bald hinfällig wären.
Als weiteres Argument wird angeführt, dass Gastwirte innerhalb ihres Haus- und Eigentumsrechts selbst bestimmen sollen, ob ein Lokal rauchfrei geführt wird oder nicht. Der Untersuchung "Grünbuch für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene" aus dem Jahr 2007 zufolge ist die große Mehrheit der Bevölkerung in den EU-Staaten Rauchverboten gegenüber positiv eingestellt: 86% begrüßen Rauchverbote am Arbeitsplatz, 77% in Restaurants, und 61% in Bars.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Drogen_Sucht/Tabak_Nichtrauchen/
Derzeit können gleichgeschlechtliche Paare in mehreren Staaten der Europäischen Union (z.B. Belgien, Niederlande, Spanien) heiraten. In anderen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich, England) gibt es eingetragene Partnerschaften, die auf dem Standesamt geschlossen werden und die rechtliche Stellung homosexueller Paare anerkennen.
Debatten um die Gleichstellung homo- und heterosexueller Partnerschaften drehen sich oft um die Frage, ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können sollen. Tatsächlich gibt es schon heute einige Länder (z.B. England, Finnland, Schweden), in denen dies rechtlich möglich ist. Viele homosexuelle Paare ziehen de facto heute schon Kinder auf und werden auch in Österreich seit einiger Zeit verstärkt als Pflegeeltern vermittelt.
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Grundeinkommensmodelle sehen allgemeine Leistungen für jeden vor, unabhängig vom jeweiligen Bedarf und der Bereitschaft, einer Arbeit nachzugehen. Bezüglich der Ausgestaltung und Finanzierung eines Grundeinkommens gibt es vielfältige Ansätze. Diese reichen vom Grundeinkommen als Ergänzung zu bestehenden Sozialleistungen bis zum Grundeinkommen als vollständiger Ersatz aller sozialstaatlichen Leistungen.
Die Harmonisierung der Hochschulsysteme innerhalb der EU ist im Rahmen des sogenannten "Bologna-Prozesses" geregelt. Ähnliche Ideen gibt es seitdem auch für Angleichungen des Pflichtschulbereichs; sie werden durch internationale Tests wie PISA verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert. Da die Schulsysteme der EU-Mitgliedsstaaten sehr verschieden sind, wird vor allem die Angleichung nationaler Lehrpläne und Bildungsstandards für möglich gehalten.
Die Harmonisierung der Bildungssysteme innerhalb der EU ist im Rahmen der "Lissabon Strategie" zu sehen, die die EU im globalisierten Markt zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt machen will.
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Befürworter und Befürworterinnen erhoffen sich, dass dadurch der Zugang zu kinderpornografischen und rassistischen Inhalten erschwert wird; auch Forderungen nach der Sperrung von Internetseiten für illegale Glücksspiele wurden laut.
Kritiker und Kritikerinnen hingegen merken an, dass Kindesmissbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie durch Sperren nicht gestoppt, sondern lediglich verdeckt würden. Netzsperren werden außerdem als Einschränkung der Meinungsfreiheit wahrgenommen, die eine Vorstufe zur Zensur bilden, da die Systeme in Zukunft auch für die Sperre anderer Inhalte verwendet werden könnten.
Bereits jetzt werden in einigen europäischen Ländern (z.B. Italien, Schweden, Schweiz) Filter angewendet. Auch auf EU-Ebene wird an einer Richtlinie gearbeitet, deren Entwurf von ÖVP und SPÖ in einer Ausschussfeststellung unterstützt wurde. Im Jahr 2009 haben auch Mitglieder der ÖVP, SPÖ und der Grünen im oberösterreichischen Landtag einen dringlichen Initiativantrag eingebracht, der die Landesregierung aufforderte, sich auf Bundesebene für Internetsperren einzusetzen.
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Mit Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1928 wurde am 1.1.1929 der Jugendgerichtshof Wien eröffnet. Bei diesem Gerichtshof war die gesamte Strafgerichtsbarkeit über Jugendliche zusammen mit der Vormundschafts- und Pflegschaftsgerichtsbarkeit bei Erziehungsnotständen in einer Organisationseinheit vereinigt, und zwar sowohl auf Bezirksgerichts- als auch Landesgerichtsebene.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/jugendgericht/index.php
Das Karl-Lueger-Denkmal steht im 1. Wiener Gemeindebezirk. Karl Lueger war Bürgermeister von Wien und gilt als bedeutender Politiker. Wegen seiner judenfeindlichen Rhetorik wird er aber auch als einer der Begründer des populistischen Antisemitismus bezeichnet. Das Denkmal steht daher seit mehreren Jahren in der Kritik. 2009 gab es einen Wettbewerb zur Umgestaltung, deren Ergebnisse aber nicht umgesetzt wurden. Seit 2016 klärt eine Zusatztafel am Denkmal über den Antisemitismus Luegers auf. Petitionen und Initiativen fordern bis heute eine Umgestaltung bzw. einen gänzlichen Abriss.
Die Kennzeichnung meint die sichtbare Dienstnummer an der Uniform von Polizisten und Polizistinnen um eine Identifikation und eventuelle Anzeige zu ermöglichen. Vorbilder dazu gibt es beispielsweise in Frankreich, Italien oder den USA. Es gibt in Österreich die Möglichkeit die Dienstnummern einzelner Exekutivbeamter zu erfragen, die Herausgabe kann aber verweigert werden wenn "die Erfüllung der Aufgabe gefährdet" ist.
Bei der universellen Kindergrundsicherung sollen verschiedene Familienleistungen (Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag) gebündelt werden. Je nach individuellem Bedarf der Familie wird der Betrag dann gestaffelt. Anspruch darauf haben alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag.
Klarname meint den realen, offiziellen Vor- und Nachnamen im Gegensatz zu Spitznamen oder Pseudonymen von NutzerInnen in sozialen Netzwerken und Internetforen.
2019 wurde das Bundesgesetz über Sorgfalt und Verantwortung im Netz (SVN-G), auch bekannt als "digitales Vermummungsverbots" beschlossen und wird ab 2020 in Kraft treten. BetreiberInnen von Online-Foren (Medien, Facebook, YouTube, etc.) müssen Name und Adresse ihrer UserInnen speichern und für Strafverfolgungsbehörden bereithalten.
Argumentiert wird das Gesetz als Maßnahme gegen Hass im Netz und als Erleichterung zur Verfolgung von Straftaten. RechtsexpertInnen kritisieren, dass das Gesetz sowohl gegen EU-Recht als auch gegen österreichische Grundrechte verstößt.
195 Länder einigten sich 2015 auf ein allgemeines, rechtsverbindliches weltweites Klimaschutzübereinkommen. Das Übereinkommen umfasst einen globalen Aktionsplan, der die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C begrenzen soll, wenn möglich auf 1,5°C, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Strafen für Nichteinhaltung gesetzter Ziele sind nicht vorgesehen. Alle fünf Jahre müssen Ziele vorgelegt und aktualisiert werden, wobei diese Ziele ehrgeiziger als bisher sein müssen.
https://ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/paris_de
https://www.bmlfuw.gv.at/umwelt/klimaschutz/internationales/cop21paris.html
Laut Umfragen im europäischen Raum ist davon auszugehen, dass 90% aller Schwangerschaften in jungen Jahren ungeplant oder ungewollt sind. Die Ergebnisse zeigen auch, dass Mädchen aus unteren sozialen Schichten, die über keine oder geringe Bildung verfügen beziehungsweise sehr früh sexuell aktiv werden, häufiger von Teenager-Schwangerschaften betroffen sind, als andere Mädchen im gleichen Alter. Die Thematik verfügt demnach also nicht nur über eine gesundheitliche (im Sinne von Gesundheitswissen), sondern auch über eine soziale Komponente.
Werden junge Mädchen sehr früh schwanger, liegt es meist daran, dass beim Geschlechtsverkehr nicht oder unzureichend an Verhütung gedacht wurde. Erste sexuelle Erfahrungen sammeln Jungen und Mädchen meist im Alter zwischen 12 und 15 Jahren. Dazu zählen allen voran Umarmungen, Küsse und andere Formen der Zärtlichkeit. Zum ersten Geschlechtsverkehr kommt es im Normalfall zwischen 15 und 19 Jahren. Ihr Wissen über Sexualität und Verhütung erhalten junge Menschen aus unterschiedlichsten Quellen. Einerseits gibt es natürlich den Aufklärungsunterricht in der Schule, andererseits sind aber auch so genannte peer groups, Zeitschriften, Fernsehen und im Internet beliebte Informationsquellen. Idealerweise kommt das Thema Sexualität auch in der Familie zur Sprache – hier lässt sich jedoch deutlich erkennen, dass teilweise sowohl Eltern als auch Kinder gehemmt sind, offen über dieses Thema zu sprechen.
Weitere Informationen zu Verhütung, ungewollter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch finden Sie unter:
Im Kampf gegen die Teuerung haben einige österreichische Bundesländer (Kärnten, Burgenland) Billigdieselstellen eingeführt, an denen verbilligte Treibstoffe abgegeben werden. Das Angebot wurde von vielen Menschen begeistert aufgenommen, da es zu einer kurzfristigen finanziellen Erleichterung für die Kunden und Kundinnen führt. Doch auch die Kritik an dem neuen System reißt seit seiner Einführung nicht ab.
Weite Personenkreise sind jedoch von den Vorteilen der mit Landesmitteln subventionierten Billigtreibstoffe ausgeschlossen , so z.B. Personen, die vorwiegend öffentliche Verkehrsmittel benützen, in zu großer Entfernung der nächstgelegenen "Landestankstelle" leben oder nicht Diesel, sondern Benzin tanken.
Es gibt aber auch andere Bedenken gegen die sogenannten "Landestankstellen": Da das Land als Großabnehmer fungiert und seine Tankstellen nur wenige Stunden am Tag offen hält, können günstigere Einkaufskosten an die Kunden und Kundinnen weitergegeben werden, was zu wettbewerbsverzerrenden Effekten für privatwirtschaftliche Tankstellenpächter führet.
Laut einer Erhebung der Stadt Wien von 2015 stehen in Wien ca. 10.000 Wohnungen langfristig leer. 25.000 Wohnungen waren vorübergehend ungenutzt. Dass Wohnungen als Anlageprodukt, die also nicht zum Wohnen, sondern zur Spekulation gekauft werden, treibt ExpertInnen zufolge Immobilienpreise in die Höhe. Eine Leerstandsabgabe bzw. -steuern werden als mögliche Lösung vorgeschlagen, um EigentümerInnen dazu zu bringen, Wohnobjekte zu vermieten und längeren Leerstand zu vermeiden.
Die Lohnnebenkosten werden zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in gesplittet. Auf der Seite der Arbeitgeber*innen (z.B. der Unternehmen) bestehen sie aus Beiträgen zu Versicherungen, aus dem Lohn, den Arbeitnehmer*innen während des Urlaubs, der Feiertage und der Krankenstände erhalten, sowie aus Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Gehalt) und Abfertigungen.
EU-Mitgliedstaaten müssen bei Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion Regeln bezüglich ihrer Staatsbudgets einhalten. Dazu zählt, dass der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60% des BIP (Bruttoinlandsprodukt) und das jährliche Defizit maximal 3% des BIP betragen darf. Weitere Standards sind Preisstabilität, ein stabiler Wechselkurs und langfristig niedrige Zinssätze.
Die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank überprüfen die Erfüllung der Kriterien und können bei Nichteinhaltung ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Die Pressefreiheit ist einer der Grundpfeiler moderner Demokratien, da eine Basis für mündige Entscheidungen der Bürger und Bürgerinnen im Zugang zu vielfältiger, gut recherchierter Information liegt. Medien haben also eine nicht unbeträchtliche Machtposition, da sie meinungsbildend wirken und dadurch auch Druck auf das politische Geschehen ausüben können.
In Österreich herrscht auf diesem Sektor jedoch nur sehr geringer Wettbewerb; der gesamte Medienbereich (Print, TV, Radio, Verlagshäuser) befindet sich in der Hand weniger marktbeherrschender Medienkonzerne.
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In den Medien wird häufig über ansteigende Kriminalitätsraten, vor allem bei Einbrüchen und Diebstählen, berichtet. Diesbezügliche Statistiken werden allerdings oft bezweifelt und entweder als "geschönt" oder aber als "übertrieben" dargestellt.
Die Parteien verorten die Gründe für Kriminalität in verschiedensten Bereichen: Besonders häufig werden die Professionalisierung und Internationalisierung von Verbrecherbanden, die Öffnung der Schengen-Grenzen zu den östlichen Nachbarländern (Ungarn, Tschechien, Slowakei), die Veränderung von Medienkonsum, Familienstrukturen und sozialer Beziehungen (bei Jugendkriminalität und Vandalismus) und der Abbau von Polizeipersonal in Österreich in den letzten Jahren genannt.
Als mögliche Lösung wird vermehrt gefordert, dass zusätzliche Polizisten und Polizistinnen zum Einsatz kommen müssen, damit Verbrechen verhindert werden und die Aufklärungsrate steigt.
Manche Gegner und Gegnerinnen eines größeren Polizeiangebots argumentieren jedoch, dass die Wahrnehmung von Kriminalität und tatsächliche Zahlen auseinanderklaffen und dass die Kriminalitätsrate sogar sinkt, die Bevölkerung aber durch die Berichterstattung der Medien den gegenteiligen Eindruck erhält. Andere wollen keine Aufstockung des Personals, aber dafür eine Entlastung bei Verwaltungstätigkeiten, mehr Projekte zur Gewalt- und Verbrechensprävention, sowie bessere Schulungen des Polizeipersonals.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/kriminalitaet/
Das Wahlrecht bei Gemeinderats- und Landtagswahlen in Wien beinhaltet mehrheitsfördernde Elemente. Diese führen unter anderem dazu, dass die stimmenstärkste Partei eine absolute Mandatsmehrheit erringen kann ohne das sie 50% der Stimmen erhalten muss. Kritikerinnen und Kritiker sehen dieses Wahlrecht als unfair an, weil kleine Parteien benachteiligt werden. Sie wollen es reformieren, sodass die Anzahl der Mandate dem Stimmenanteil möglichst genau entspricht.
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Das “EU-Mercosur Association Agreement” ist ein geplantes Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Eine politische Einigung zwischen der EU und dem Mercosur ist bereits erfolgt, jedoch müssen sowohl das Europäische Parlament als auch die Parlamente aller Mitgliedsstaaten dem Handelsvertrag noch zustimmen. Das Abkommen soll über den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen den Warenaustausch stärken und Unternehmen Kosteneinsparungen bringen.
KritikerInnen sehen durch den Handelsvertrag die europäische Landwirtschaft unter Druck gesetzt und verweisen auf niedrigere Lebensmittelstandards und den massiven Einsatz von Agrargiften im Mercosur. Zudem werden Umweltbelastungen durch den Ausbau des Handels befürchtet.
Als Neubau gelten Gebäude, die nach 1945 bzw. 1953 erbaut wurden. Gebäude, die davor erbaut wurden, gelten als Altbau.
In Österreich gibt es bereits Mietobergrenzen (eigentlich 'Mietzinsobergrenzen') für manche Arten von Wohnungen. Die Rahmenbedingungen eines Mietvertrags sind im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Das MRG gilt aber nicht für alle Wohnungen und Häuser, sondern hauptsächlich für Altbauten. Außerdem gibt es in jedem Bundesland eigene Regeln und Richtwerte dafür, wie viel die Miete betragen darf.
Bisher betreffen Regelungen der Mietzinsbegrenzungen nur Wohnungen, die unter den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) fallen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Altbauwohnungen.
Grundsätzlich sind die Regelungen über Mietzinsbegrenzungen ausgesprochen vielfältig und nur schwer zu überblicken. Nur im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) gibt es Richtwerte und Mietzinsbegrenzungen. Dieser Vollanwendungsbereich enthält Mietwohnungen in Gebäuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden, vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die vor dem 9.5.1945 errichtet wurden und Wohnungen in gefördert errichteten Mietwohnungshäuser mit mehr als 2 Mietgegenständen. Für Wohnungen, auf welche das MRG teilweise oder gar nicht anwendbar ist, wie beispielsweise Wohnungen in frei finanzierten Neubauten oder Ein- und Zweiobjekthäusern, gibt es grundsätzlich keine Beschränkung der Höhe des Mietzinses. Der Mietzins kann im Wesentlichen frei vereinbart werden. Der Preis wird bestimmt von Angebot und Nachfrage.
Die Statistik Austria definiert Personen, die im Ausland geboren wurden, als MigrantInnen der Ersten Generation. Im Fall, dass beide Elternteile im Ausland geboren wurden, spricht man von der Zweiten Generation.
Geschätzte 20.800 von 278.400 Beschäftigten haben im österreichischen öffentlichen Dienst im Jahr 2010 laut einer Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria Migrationshintergrund gehabt. Das entspricht einem Anteil von 7,5 Prozent (der Anteil der MigrantInnen an der Gesamtbevölkerung beträgt 18,6 Prozent). Demnach hatten von 124.900 Frauen 12.700 (10,2 Prozent) und von 153.600 Männern 8.100 (5,7 Prozent) Migrationshintergrund.
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In Österreich gibt es keinen branchenübergreifenden Mindestlohn für alle Formen von Praktika. Durch den rechtlichen Graubereich werden Praktika absolviert, die eigentlich normale Arbeitsverhältnisse sind, unter dem Kollektivvertrag bezahlt werden oder gänzlich unbezahlt sind. Für freiwillige Praktika und Ausbildungsverhältnisse gibt es keine arbeits- und kollektivvertragliche Bestimmungen wie Recht auf Entlohnung nach dem Kollektivvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und oder Anspruch auf Urlaub.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Sozialleistung, die auf dem Prinzip der Subsidiarität basiert. Das bedeutet, dass sie erst dann zu tragen kommt, wenn der eigene Bedarf weder durch ein Lohneinkommen, noch durch vorhandenes Vermögen gedeckt werden kann. Voraussetzung für den Erhalt stellt für arbeitsfähige Personen die Arbeitsbereitschaft dar.
Die Mindestsicherung kommt somit ausschließlich Personen zu Gute, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Leistungen, Unterhaltsansprüche usw.) den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können. Als Vermögensfreibetrag für Ersparnisse ist der fünffache Wert der monatlichen Leistung vorgesehen. Bei Weigerung, eine vom AMS zugewiesene Arbeit anzunehmen oder an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilzunehmen, kann der Bezug des Bedarfs zur Lebenshaltung auf unbestimmte Dauer um 25 % bzw. bei wiederholten Male um 50 % gekürzt und bei beharrlicher Weigerung komplett gestrichen werden.
https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/1/1/1/CH3434/CMS1452101500344/bms_2016.pdf
Das Konzept der Gesamtschule oder "gemeinsamen Schule" sieht vor, dass alle Kinder bis zum Alter von mindestens 14 Jahren (in manchen Ländern auch bis 16 oder 18) die gleiche Schulform besuchen. Derzeit fasst das österreichische Schulsystem nur in den ersten vier Schuljahren alle Kinder gemeinsam in der Volksschule zusammen. Die Neue Mittelschule (NMS) wurde als gemeinsame Schule aller 10-14-Jährigen konzipiert; daneben besteht jedoch der Schulzweig der Allgemein Bildenden Höheren Schulen (AHS) weiter.
In den Medien wird häufig über ansteigende Kriminalitätsraten berichtet. Das Interesse an privaten Sicherheitsdiensten, Nachbarschaftswachen oder Bürgerwehren hat daher in den letzten Jahren stetig zugenommen.
"Nachbarschaftswachen" sind vor allem im englischsprachigen Raum weit verbreitet ("Neighbourhood Watch", "Crime Watch"). Es handelt sich dabei meist um Vereine, die Eigentumskriminalität (Hauseinbrüche, Autodiebstähle, Vandalismus) verhindern und dadurch verbesserte Wohnsicherheit herstellen wollen. Dies soll durch den Austausch von Informationen über Einbrüche und verdächtige Aktivitäten sowie einen verstärkten Kontakt zwischen den Nachbarn und mit der Polizei erreicht werden.
In manchen österreichischen Gemeinden wurden mittlerweile außerdem "Bürgerwehren", "Stadtwachen" oder "Ordnungswachen" gegründet, die allerdings mit unterschiedlichen Befugnissen ausgestattet sind: während die Wache in Linz nur präventiv und aufklärend wirken soll, darf die Stadtwache in Graz auch Strafen verhängen. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Bestrebungen: In Italien hat die Regierung Berlusconi 2009 ein Gesetz verabschiedet, das es erlaubt, dass sich Freiwillige als Bürgerwehr organisieren und Patrouillen in der Stadt machen, um im Verdachtsfall mit Handy und Funkgeräten Kontakt zur Polizei herzustellen.
Auch private Sicherheitsdienste sind in den letzten Jahren zu einem fixen Bestandteil des Stadtbilds geworden. Nicht nur Unternehmen wie Banken, Einkaufszentren oder Diskotheken nehmen ihre Dienste in Anspruch, sondern auch Gemeinden, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verstärken wollen.
Kritik an solchen Organisationen und Firmen wird vor allem deswegen geübt, da Aufgaben, die eigentlich von der Polizei ausgeübt werden sollten, zunehmend an Private übertragen werden. Diese sind meist nicht ausreichend ausgebildet und unterliegen überdies nicht den verschärften Strafbedingungen, die Polizeibedienstete betreffen. Auch sind die Zuständigkeiten oft nicht klar geregelt.
Als Reaktion auf die Covid-19 Pandemie soll die globale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich neu organisiert und in einem internationalen Abkommen festgelegt werden. Inhaltlich geht es dabei um Frühwarnsysteme, die Verteilung von Tests, Impfstoffen und Medikamenten, aber auch das Teilen von Wissen. Aktuell gibt es keine internationale Einigkeit über den Vertragstext und keinen Zeitrahmen für einen Beschluss.
Der „Papamonat“ (Väterfrühkarenz) soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen des gemeinsamen Kindes ermöglichen und kann wahlweise bis zu 31 Tage dauern. Voraussetzung ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Es besteht daher kein Rechtsanspruch und kein gesonderter Kündigungsschutz. Derzeit gibt es nur im öffentlichen Dienst einen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Frühkarenzurlaub.
Momentan gibt es folgende Karenzmodelle: Mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbarter Sonderurlaub gegen Entfall der Bezüge; Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst ("Papamonat"); Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit samt Abmeldung bei der Sozialversicherung, (geteilte) Elternkarenz und Ruhendmeldung des Gewerbes.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/359/Seite.3590009.html
Die Finanzierung der politischen Parteien und Spenden an politische Amtsinhaber stellen einen korruptionssensiblen Schlüsselbereich dar: Parlamente beschließen die Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen agieren; Regierungsmitglieder üben entscheidenden Einfluss auf Investitionsentscheidungen der öffentlichen Hand, auf Privatisierungen und Genehmigungen aus.
Ein hoher Finanzbedarf der Parteien und Politiker und das Fehlen wirksamer Kontrollen können somit starke Anreize darstellen, diese Gelegenheiten zum Einfordern von illegalen Provisionen oder zur Entgegennahme von Einflussspenden zu missbrauchen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer liegt bei 65 Jahren, Frauen können je nach Geburtsjahr zwischen 60 und 65 Jahren in Pension gehen. Seit Jänner 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Personalauslagerung bedeutet, dass öffentliche Aufgaben, die von Gemeindebediensteten übernommen wurden, an private Firmen vergeben werden. Die Gemeinde sucht damit wirtschaftliche Vorteile wie niedrigere Ausgaben und eine höhere Flexibilität.
Kritikerinnen und Kritiker merken an, dass die an private Firmen ausgelagerten Tätigkeiten zum Teil in Zeitarbeit- und Leiharbeitsverträgen schlechter bezahlt sind. Dadurch gibt es in Betrieben der Gemeinde Wien Fälle, in denen Menschen für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden, je nachdem ob sie bei der Gemeinde oder bei einer Fremdfirma angestellt sind.
Weitere Informationen finde Sie unter:
http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Umstrukturierung_in_Krankenhaeusern.pdf
Das System der Pflegevorsorge beruht in Österreich auf zwei Prinzipien, für deren Umsetzung jeweils der Bund oder die Bundesländer zuständig sind: einerseits dem Geldleistungsprinzip, andererseits dem Sachleistungsprinzip (Soziale Dienste). Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, weswegen in letzter Zeit immer öfter der Ruf nach einer bundesweiten Vereinheitlichung des Pflegesystems zu hören war.
Weitere Informationen über das Pflegesystem in Österreich finden Sie unter:
Nach Schätzungen der Arbeiterkammer Wien arbeiten in Österreich pro Jahr ungefähr 130.000 Jugendliche und junge Erwachsene in den Ferien im Rahmen eines Praktikums oder eines Ferialjobs. Doch erst seit kurzer Zeit ist die Absolvierung von Praktika neben oder nach der Ausbildung für viele Jugendliche und junge Erwachsene zu einem wichtigen Teil der Karriereplanung geworden.
Meist wird die im Praktikum geleistete Arbeit nicht bezahlt oder nur mit einem geringen Taschengeld entlohnt. Praktikanten und Praktikantinnen nehmen dies in Kauf, da sie sich meist erwarten, durch ein Praktikum zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrem zukünftigen Berufsfeld zu erlangen. Zudem soll so nach dem Ende des Studiums oder der Ausbildung der Einstieg in die Berufswelt erleichtert werden.
Betriebe und Organisationen profitieren vor allem dann von Praktikanten und Praktikantinnen, wenn diese hoch qualifiziert sind und anspruchsvolle Tätigkeiten übernehmen können. Was zu Beginn als Chance für die Absolventen und Absolventinnen gedeutet wurde, hat sich mittlerweile jedoch zu ihrem Nachteil gewandelt: oft ist es in bestimmten Arbeitsbereichen (z.B. Medien, kreative und soziale Berufe, NGO-Bereich) kaum mehr möglich, eine bezahlte Tätigkeit zu erhalten, ohne vorher neben oder nach einer langen Ausbildungszeit zusätzlich über längere Zeiträume unbezahlt gearbeitet zu haben. Die soziale Situation der Praktikanten und Praktikantinnen ist daher oft prekär. Häufig sind sie nicht einmal arbeits- und sozialrechtlich abgesichert.
Um die missbräuchliche Nutzung zu unterbinden, sprach sich die Arbeiterkammer Wien erst kürzlich deutlich gegen unbezahlte Praktika nach einer erfolgreichen facheinschlägigen Ausbildung aus, da in diesem Fall nichts gegen eine reguläre Anstellung spricht. Weiters forderte sie u.a. eine klare Definition von Praktika, sowie die Festlegung von Standards, einen kollektiv vertraglichen Mindestlohn und die volle Sozialversicherungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.oesterreichisches-jugendportal.at/themen/arbeit-beruf/praktikum/praktikum-in-oesterreich/
http://www.bmask.gv.at/cms/site/attachments/4/5/4/CH2141/CMS1242116496119/praktikantinnen.pdf
Der Presserat ist ein Verein zur Selbstkontrolle im Pressebereich und gibt den Ehrenkodex für die österreichische Presse heraus. Er beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und dient der redaktionellen Qualitätssicherung, der Förderung von verantwortungsvollem Journalismus sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit.
Für den Bezug der reformierten Presseförderung wird eine Mindestanzahl an Journalisten erforderlich sein. Entspricht ein Medium den spezifischen Kriterien, gibt es für jeden Journalisten eine Basisförderung von 5.000 Euro. Für die Anwendung des Journalisten-Kollektivvertrags, die Mitgliedschaft im Presserat, ein vorhandenes Redaktionsstatut oder die Moderation von Onlineforen können weitere Fördermittel bis maximal 9.000 Euro pro Journalist fließen. Geplant ist außerdem ein Förderdeckel bei 1 Million Euro.
http://www.presserat.at/
Seit die Unterbringung und Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern in größeren Quartieren an ihre Grenzen stößt wird zunehmend die Unterbringung durch Privatpersonen diskutiert. Die Unterbringung von Asylsuchenden in einer privaten Unterkunft bedarf der Überprüfung und Zustimmung des Bundeslandes. Dort wird entschieden, ob das Quartier zur Prüfung weitergegeben und letztlich auch zugelassen wird. Es ist nicht möglich, sich auszusuchen, wer in einem angebotenen Quartier wohnen wird.
2011 wurde mit der Novelle des Wiener Prostitutionsgesetzes der Straßenstrich in Wohngebieten verboten und nur in Industrie- und Gewerbegebieten erlaubt. Der Wiener "Wurstelprater" gilt nun als Verbotszone, das gilt auch für den gesamten 2. Wiener Gemeindebezirk. Es gibt so genannte Erlaubniszonen, wie in Floridsdorf, Hütteldorf und Liesing. Befürworterinnen und Befürworter der Verbotszonen stellen den Schutz der Wohnqualität von Anrainerinnen und Anrainern in den Vordergrund. Diese sei durch Anbahnungen auf der Straße eingeschränkt. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren aber, dass durch die Verdrängung der Sexarbeit in Rand- und Industriegebiete die Sicherheit der Prostituierten massiv leidet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Als Regelunterricht bezeichnet man den regulären Unterricht, den Schülerinnen und Schüler gemäß Stundenplan besuchen. Er umfasst also sämtliche Gegenstände und Unterrichtsinhalte, die im Lehrplan vorgegeben sind.
Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, welches im Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu finden ist und besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, seine Religion zu wählen und sie auch in der Öffentlichkeit oder privat ausüben zu dürfen.
In Österreich sind 14 Kirchen und Religionsgemeinschaften gesetzlich anerkannt. AnhängerInnen einer gesetzlich nicht anerkannten Religion können sich zu einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft" zusammenschließen.
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Bedingung für Rückführungen, also die Abschiebungen von Ausreisepflichtigen, ist die Ausstellung von Heimreisezertifikaten durch das Herkunftsland. Manche Staaten schließen beispielsweise Rücknahmeabkommen ab, um diesen Ablauf zu vereinheitlichen.
In der Vergangenheit haben europäische PolitikerInnen bereits angekündigt, Gelder aus der Entwicklungshilfe an erfolgreiche Abschiebungen zu knüpfen. Sie argumentieren, dass so Anreize für eine bessere Zusammenarbeit geschaffen werden. KritikerInnen merken an, dass es sich hierbei um eine Form der Erpressung handelt, die dem Gedanken einer Entwicklungszusammenarbeit auf Augenhöhe widerspricht.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie die Erhaltung von Arbeitsplätzen und das Schaffen neuer Stellen gehören zu den Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik.
Für eine schnelle Wiedervermittlung von Arbeitssuchenden gelten eine fundierte Ausbildung sowie "fachliches Innovationswissen" als besonders wichtig: da durch die rasche technologische Entwicklung das einmal erworbene Wissen schnell veraltet, sind in vielen Bereichen große Lernbereitschaft und ständig aktualisiertes Know-how auch aus verwandten Bereichen wichtige Voraussetzungen.
Das Schulungsangebot des AMS geht bereits auf diesen Bedarf ein, um arbeitslose Fachkräfte auf den aktuellen Stand des Wissens in ihrem Bereich bringen zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Auch wenn Schwangerschaftsabbrüche in Österreich bis in den dritten Schwangerschaftsmonat straffrei sind, müssen die Kosten alleine von der betroffenen Person bezahlt werden. In vielen europäischen Ländern (Deutschland, Belgien, Schweiz, Holland) wird der Eingriff dagegen vollständig oder zum Großteil von der öffentlichen Gesundheitsversorgung übernommen.
Einige öffentliche Spitäler, vor allem im ländlichen Raum, bieten diesen Eingriff nicht oder nur unter Einschränkungen an. Außerhalb Wiens gibt es nur zwei Krankenhäuser die einen Abbruch zu "marktüblichen" Preisen anbieten, in manchen Bundesländern gibt es kein einziges Spital das diesen Eingriff durchführt. Die Kosten liegen deutlich über dem europäischen Durchschnitt und stellen viele vor finanzielle Probleme. Es wird kritisiert, dass die fehlende Kostenübernahme risikoreiche Eingriffe mit mangelhaften medizinischen Standards begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://abtreibung.at/fur-fachkrafte/hintergrundinformationen/abbruch-in-osterreich
In Österreich schwanken die Kosten für einen Abbruch stark (400 bis 800 Euro) je nach Behandlungsort (Spital oder privat) und liegen über dem europäischen Durchschnitt. Österreich und Zypern sind die beiden einzigen EU-Staaten, in denen es keine zumindest teilweise Kostenübernahme durch Krankenkassen gibt. In den meisten europäischen Ländern werden die Kosten vollständig oder großteils von den Krankenkassen oder anderen Einrichtungen übernommen.
Darüber hinaus gibt es eingeschränkte medizinische Versorgung für Frauen in den westlichen Bundesländern. An den Landeskrankenhäusern in Tirol und Vorarlberg werden keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Wien bieten einzelne öffentliche Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche an. In Innsbruck und Bregenz gibt es je einen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Eine Behinderung ist in Österreich laut §3 Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) "...die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilnahme am Arbeitsleben zu erschweren."
Der Grad der Behinderung ist entscheidend für die Beurteilung von Förderungen und den besonderen Schutz von behinderten Menschen am Arbeitsplatz. Er wird zumeist von einem ärztlichen Sachverständigen, manchmal auch mit Unterstützung weiterer ExpertInnen, in einem Gutachten festgestellt.
Für die EU patrouilliert die europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex im Rahmen der „Triton-Mission“ mit Schiffen und Flugzeugen zur Unterstützung Italiens bei der Sicherung der Außengrenzen. Die Mission, an der sich 26 Länder beteiligen, hat ausdrücklich nicht den Auftrag, aktiv nach Booten zu suchen. Nichtregierungs-Organisationen (NGOs) kritisierten verstärkt in den letzten Monaten die Europäische Union und sind teilweise selbst am Mittelmeer unterwegs, um Flüchtlinge zu retten. Die geltende Gesetzeslage sieht vor, die Geretteten in den nächstgelegenen, sicheren Hafen zu bringen.
„Triton“ ist Nachfolgerin der rein italienischen Mission „Mare Nostrum“, hat aber wesentlich weniger Geld zur Verfügung. Die EU-Operationen Poseidon und Sophia haben ebenfalls nicht die Seenotrettung sondern die griechische Grenzsicherung als vordergründiges Ziel.
In Wien gelten im Moment die Wiener Regelungen für den Bezug der Sozialhilfe mit teils höheren finanziellen Zuwendungen, als bei der „Sozialhilfe Neu“. Das neue Sozialhilfegesetz wurde 2019 von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen. Die beschlossenen Maßnahmen wurden von der Wiener Stadtregierung aus SPÖ und Grünen stets kritisiert. Teile der Sozialhilfe Neu hob der Verfassungsgerichtshof wieder auf. Wien war eines der Bundesländer, die gegen die Novelle geklagt hatten. Die noch gültigen Regelungen hätten am 1. Jänner 2020 auch in Wien in Kraft treten sollen. Das dafür nötige Ausführungsgesetz wurde von der Stadtregierung wegen Bedenken aber bisher nicht beschlossen. Als Wien im März ein neues Mindestsicherungsgesetz beschloss, wurden die „Sozialhilfe Neu“ ebenfalls nicht umzusetzen.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshof finden Sie hier.
Österreich zählt zu den reichsten Ländern der Welt. Trotzdem ist jede/r 8. ÖsterreicherIn armutsgefährdet. SozialhilfeempfängerInnen, MindestpensionistInnen, AlleinerzieherInnen, Behinderte und MigrantInnen sind jene Menschen, die unter der aktuellen Krise doppelt leiden. Diese Menschen können sich die Lebensmittelpreise in regulären Supermärkten oft nicht mehr leisten – selbst Diskonter sind zu teuer.
Sozialmärkte wollen diesen Menschen helfen. Mit Ausschussware aus dem Lebensmittelhandel bzw. Überproduktionen werden die Regale gefüllt. Neben Lebensmittel bieten die Sozialmärkte auch andere Güter des täglichen Bedarfs, wie Waschmittel oder Hygieneartikel.
Weitere Informationen finden Sie unter: