Politische Mitbestimmung: Direktdemokratie
Unter Instrumenten der direkten Demokratie werden politische Entscheidungsverfahren mit starker Einbeziehung der Bevölkerung verstanden, d.h. nicht nur Politiker und Politikerinnen sind in den Prozess einbezogen, sondern alle teilnehmenden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. In Österreich sind auf Bundesebene drei Instrumente der direkten Demokratie vorgesehen: Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren.
Unter Instrumenten der direkten Demokratie werden politische Entscheidungsverfahren mit starker Einbeziehung der Bevölkerung verstanden, d.h. nicht nur Politiker und Politikerinnen sind in den Prozess einbezogen, sondern alle teilnehmenden Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. In Österreich sind auf Bundesebene drei Instrumente der direkten Demokratie vorgesehen: Volksabstimmung, Volksbefragung und Volksbegehren.
Volksabstimmung und Volksbefragung:
Gemeinsam ist der Volksabstimmung und der Volksbefragung, dass sie auf Bundesebene mit einem einer geheimen Wahl vergleichbaren Prozedere durchgeführt werden. Beide werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet; den Tag der Volksabstimmung/ befragung sowie den Stichtag bestimmen die Bundesregierung durch Verordnung. Es können zwei oder mehrere Volksabstimmungen/ befragungen angeordnet werden.
Volksabstimmmung:
Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundesversammlung (das ist ein Gremium bestehend aus Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Gefragt wird, ob ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates Gesetzeskraft erlangen soll, oder ob der Bundespräsident abgesetzt werden soll; die Frage wird mit Ankreuzen eines Ja-Feldes oder eines Nein-Feldes beantwortet. Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksabstimmung teilnehmen. Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend.
Volksbefragung:
Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht. Es wird eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage gestellt, oder es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl vorgegeben. Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksbefragung nicht teilnehmen. Der Ausgang der Volksbefragung ist nicht bindend.
Bisher haben in Österreich auf Bundesebene zwei Volksabstimmungen (Kernkraftwerk Zwentendorf, EU-Beitritt), aber noch keine Volksbefragung stattgefunden.
Volksbegehren:
Das Volksbegehren ist ein Gesetzesantrag des Volkes, der für die Erlassung von sowohl Bundes- als auch Landesgesetzen vorgesehen ist. Damit ein Volksbegehren dem Nationalrat zur Bearbeitung vorgelegt wird, muss von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet werden.
Um ein bundesweites Volksbegehren einleiten zu können, sind Unterstützungserklärungen durch ein Promille der Wohnbevölkerung im Zeitpunkt der letzten Volkszählung, d.h. derzeit 8032 Personen, erforderlich.
Quellen:
http://www.bmi.gv.at/wahlen/volksabstimmung_ueberblick.asp
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/Volksbegehren.aspx
http://www.polipedia.at/tiki-index.php?page=Volksbegehren
Mehr Information zum Thema Direkte Demokratie in Österreich:
http://www.mehr-demokratie.at/landes-und-gemeindeebene.html
Volksabstimmung und Volksbefragung:
Gemeinsam ist der Volksabstimmung und der Volksbefragung, dass sie auf Bundesebene mit einem einer geheimen Wahl vergleichbaren Prozedere durchgeführt werden. Beide werden durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet; den Tag der Volksabstimmung/ befragung sowie den Stichtag bestimmen die Bundesregierung durch Verordnung. Es können zwei oder mehrere Volksabstimmungen/ befragungen angeordnet werden.
Volksabstimmmung:
Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundesversammlung (das ist ein Gremium bestehend aus Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. Gefragt wird, ob ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates Gesetzeskraft erlangen soll, oder ob der Bundespräsident abgesetzt werden soll; die Frage wird mit Ankreuzen eines Ja-Feldes oder eines Nein-Feldes beantwortet. Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksabstimmung teilnehmen. Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend.
Volksbefragung:
Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht. Es wird eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage gestellt, oder es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl vorgegeben. Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksbefragung nicht teilnehmen. Der Ausgang der Volksbefragung ist nicht bindend.
Bisher haben in Österreich auf Bundesebene zwei Volksabstimmungen (Kernkraftwerk Zwentendorf, EU-Beitritt), aber noch keine Volksbefragung stattgefunden.
Volksbegehren:
Das Volksbegehren ist ein Gesetzesantrag des Volkes, der für die Erlassung von sowohl Bundes- als auch Landesgesetzen vorgesehen ist. Damit ein Volksbegehren dem Nationalrat zur Bearbeitung vorgelegt wird, muss von mindestens 100.000 Stimmberechtigten oder von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer unterzeichnet werden.
Um ein bundesweites Volksbegehren einleiten zu können, sind Unterstützungserklärungen durch ein Promille der Wohnbevölkerung im Zeitpunkt der letzten Volkszählung, d.h. derzeit 8032 Personen, erforderlich.
Quellen:
http://www.bmi.gv.at/wahlen/volksabstimmung_ueberblick.asp
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/Volksbegehren.aspx
http://www.polipedia.at/tiki-index.php?page=Volksbegehren
Mehr Information zum Thema Direkte Demokratie in Österreich:
http://www.mehr-demokratie.at/landes-und-gemeindeebene.html
