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Bildung - Hochschulen: Zusammensetzung der Senate

Die Zusammensetzung der Universitätssenate wird häufig kritisiert, da die Studierenden und der sog. "Mittelbau" zwar die Mehrheit der Universitätsangehörigen ausmachen, in den Senaten jedoch unterproportional vertreten sind.

Der Senat ist für die wesentlichsten Entscheidungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten zuständig und gemeinsam mit Universitätsrat und Rektorat eines der obersten Organe jeder Universität. Er vertritt die Interessen der vier Gruppen der Universitätsangehörigen: ProfessorInnen, VertreterInnen des sogenannten „Mittelbaus“ (d.h. DozentInnen, AssistentInnen, ProjektmitarbeiterInnen u.a.), Studierende und allgemeines Personal.

Die Größe des neuen Senats wird vor der Wahl durch den amtierenden Senat auf 18 oder 26 Mitglieder festgelegt. 50% der Mitglieder sind ProfessorInnen, das allgemeine Personal entsendet eine Person. „Mittelbau“ und Studierende stellen zu gleichen Teilen die restlichen Mitglieder. Dadurch können sich konkret die Zusammensetzungen 13:6:6:1 oder 9:4:4:1 ergeben, obwohl die Kurien der Studierenden und des Mittelbaus zahlenmäßig die Mehrheit der Universitätsangehörigen repräsentieren.

Quellen (Stand:  26.4.2011):

Kucsko-Stadlmayer, Gabriele. „Neuerungen im Universitätsgesetz“.
http://senat.univie.ac.at/senat/aktuelle-mitteilungen/#c166092

Universität Wien, Mitteilungsblatt 10.3.2010. http://www.univie.ac.at/mtbl02/2009_2010/2009_2010_57.pdf

Referat für Bildungspolitik der ÖH Uni Wien, Hintergrundinformation zur Implementierung des Universitätsgesetz 2002 an der Universität Wien. http://www.oeh.univie.ac.at/uploads/media/ug02-uw-131103.pdf