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Home » Glossar » Religion: Religionsfreiheit

Religion: Religionsfreiheit

In Österreich wird Religionsfreiheit durch das Staatsgrundgesetz, sowie durch die Menschenrechtskonvention, die im Verfassungsrang steht, garantiert. Aus rechtlicher Sicht dürfen also alle hier lebenden Menschen ihre religiöse Überzeugung frei ausüben und sind vor Diskriminierung und Verfolgung geschützt.

In Österreich wird Religionsfreiheit durch das Staatsgrundgesetz, sowie durch die Menschenrechtskonvention, die im Verfassungsrang steht, garantiert. Aus rechtlicher Sicht dürfen also alle hier lebenden Menschen ihre religiöse Überzeugung frei ausüben und sind vor Diskriminierung und Verfolgung geschützt.

In der Praxis stößt man aber auf widersprüchliche Meinungen, wie diese Religionsfreiheit am besten umgesetzt werden kann. Unterschiedliche Positionen gibt es vor allem in der Frage, ob und wie Staat und Religion getrennt werden sollen oder müssen. Konkret geht es hier um Themen wie das Anbringen religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden (z.B. Kreuze in nicht-konfessionellen Kindergärten) und das Tragen religiöser Symbole durch Staats- und Landesbedienstete (z.B. Tragen eines Kopftuchs durch eine muslimische Lehrerin).

Anbringen religiöser Symbole in öffentlichen Gebäuden
Österreich war jahrhundertelang ein christlich dominiertes Land und traditionell hingen in vielen Schulen, Kindergärten, Ämtern und Spitälern Kruzifixe. Unter Berufung auf Brauchtum und Geschichte sind in vielen öffentlichen Gebäuden auch heute noch Kreuze angebracht.

Viele Menschen bekennen sich aber heute nicht mehr zu einer Glaubensgemeinschaft oder gehören einer anderen Religion an als dem Christentum. Daher wird heute manchmal gefordert, dass religiöse Symbole, vor allem wenn sie dem Christentum Vorrangstellung unter den anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich einräumen, aus öffentlichen Gebäuden entfernt werden sollen.

Tragen religiöser Symbole durch Staats- und Landesbedienstete
In einigen Ländern und Regionen Europas (Frankreich, Türkei, Berlin) dürfen manche Staatsbedienstete, wie Richterinnen, Lehrer, Polizistinnen oder Mitarbeiter im Strafvollzug (z.B. in Gefängnissen),  keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Dazu zählen zum Beispiel Kopfbedeckungen wie das Kopftuch islamischer Frauen, der Schleier katholischer Nonnen, die Kippa jüdischer Männer und der Turban männlicher Sikhs.  Dieses „laizistische Modell“ basiert darauf, dass es alle Glaubensrichtungen gleichermaßen betrifft und Religionsausübung zur reinen Privatsache wird.

Dem steht gegenüber, dass die Anerkennung der Pluralität – also der Tatsache, dass Menschen verschiedene Lebensmodelle entwickeln – eine Grundlage funktionierender Demokratien ist und dass alle Menschen sich frei für oder gegen das Tragen religiöser Symbole entscheiden können sollen.