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Grundrechte - Verbotsgesetz

Das Verbotsgesetz wurde in Österreich im Jahr 1947 beschlossen und untersagt die NSDAP und alle mit ihr verbundenen Organisationen (wie Hitlerjugend, SS, SA, etc.) sowie jede Betätigung für deren Ziele. Als Schutz gegen Erhebungen illegaler Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten („Werwolf-Organisationen“) wurden harte Strafen bis hin zu Todesstrafe und Verlust des gesamten Vermögens angedroht. Mittlerweile ist nur noch §3 des Verbotsgesetzes in einer abgeänderten Fassung von 1992 gültig. Die Abänderung („Novellierung“) wurde damit begründet, dass die harten Strafen Geschworenengerichte oftmals zu fragwürdigen Freisprüchen veranlasst hätten.

Das Verbotsgesetz wurde in Österreich im Jahr 1947 beschlossen und untersagt die NSDAP und alle mit ihr verbundenen Organisationen (wie Hitlerjugend, SS, SA, etc.) sowie jede Betätigung für deren Ziele. Als Schutz gegen Erhebungen illegaler Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten („Werwolf-Organisationen“) wurden harte Strafen bis hin zu Todesstrafe und Verlust des gesamten Vermögens angedroht. Mittlerweile ist nur noch §3 des Verbotsgesetzes in einer abgeänderten Fassung von 1992 gültig. Die Abänderung („Novellierung“) wurde damit begründet, dass die harten Strafen Geschworenengerichte oftmals zu fragwürdigen Freisprüchen veranlasst hätten (1) (2).

Das Verbotsgesetz in seiner heute gültigen Fassung verbietet den Versuch des Wiederaufbaus einer der nationalsozialistischen Organisationen oder einer Organisation, die eben diesen Aufbau zum Ziel hat, den Aufruf (vor allem in Presse und Rundfunk) zu den Zielen solcher Organisationen sowie die Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermordes (3).

Das Verbotsgesetz soll eine Wiederholung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft verhindern. Vor allem die Verharmlosung der Shoah („Holocaust“) und anderer NS-Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird als erster Schritt zu ähnlichen oder schlimmeren Ereignissen gesehen, die von Anfang an bekämpft werden müssen. Mit dem Verbotsgesetz soll sichergestellt werden, dass sich menschenverachtende Ideologien nicht erneut verbreiten.

Offiziell bekennen sich alle Parteien im österreichischen Parlament zum Verbotsgesetz.

 (1): http://www.nachkriegsjustiz.at/service/gesetze/gs_vg_3_index.php

(2): http://www.nachkriegsjustiz.at/service/gesetze/gs_vg_3_1947.php

(3): http://www.nachkriegsjustiz.at/service/gesetze/gs_vg_3_1992.php