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Bildung: Freier Hochschulzugang für alle EU-Bürger und Bürgerinnen

Die Debatte dreht sich in Österreich um dessen Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 7. Juli 2005. Österreich hatte bis dahin für ausländische Studierende den Nachweis eines Studienplatzes in ihrem jeweiligen Herkunftsland verlangt.

Die Debatte dreht sich in Österreich um dessen Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 7. Juli 2005. Österreich hatte bis dahin für ausländische Studierende den Nachweis eines Studienplatzes in ihrem jeweiligen Herkunftsland verlangt.

Da diese Regelung für österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eine Ausnahme vorsah, beurteilte der EuGH dies als einen Verstoß gegen die Gleichbehandlungspflicht aller EU- Bürger und Bürgerinnen. Nach dem Urteil erließ Österreich diverse Zugangsbeschränkungen (z.B. Publizistik, Medizin) und führte eine Quotenregelung für Medizinuniversitäten ein, da sich teilweise mehr deutsche als österreichische Studierende beworben hatten. Ein von der EU-Kommission angestrengtes Verfahren gegen diese Quotenregelung wurde 2007 für 5 Jahre ausgesetzt.

Österreich argumentiert, dass es einerseits die Last der Finanzierung der Universitäten selbst trage und andererseits nicht Ärzte und Ärztinnen aus anderen Ländern ausbilden kann. Diese würden häufig nach dem Studium in ihr Herkunftsland zurückkehren, wodurch in Österreich ein Mangel and medizinischen Fachkräften ausgelöst werden könnte.

Der „freie Zugang“ zu den Universitäten ist Gegenstand einer verwandten Debatte. Es ist die Frage, ob Studiengebühren oder Zugangsbeschränkungen, die in Österreich teilweise eingeführt wurden, den „freien“ Zugang zu Bildung erlauben.