Bildung - Hochschulen: Wahlrecht bei den ÖH-Wahlen 2011
Das aktive Wahlrecht zur ÖH-Wahl 2011 haben alle Studierenden, die bis zum 5.4.2011 für das Sommersemester 2011 inskribierten oder ihr Studium fortgesetzt haben. Das passive Wahlrecht hingegen, d.h. das Recht, zur Wahl zu kandidieren und sich wählen zu lassen, ist hingegen ordentlich inskribierten Studierenden aus dem EWR-Raum vorbehalten.
Das aktive Wahlrecht zur ÖH-Wahl 2011 haben alle Studierenden, die bis zum 5.4.2011 für das Sommersemester 2011 inskribierten oder ihr Studium fortgesetzt haben. Das heißt, dass all jene Studierenden die kandidierenden Listen und Fraktionen wählen dürfen.
Das passive Wahlrecht hingegen, d.h. das Recht, zur Wahl zu kandidieren und sich wählen zu lassen, ist hingegen ordentlich inskribierten Studierenden aus dem EWR-Raum (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen) vorbehalten. Außerordentlich inskribierte HörerInnen sowie Studierende, die nicht aus einem EWR-Staat stammen, sind also nicht berechtigt, in die Studierendenvertretung gewählt zu werden.
Quelle (Stand 21.4.2011): http://wahl.oeh.ac.at
